16. Sept. 2018 · Wirtschaft

Hoffnung auf niedrigere Verwaltungsgebühren wegen der Digitalisierung

Die Digitalisierung in der Verwaltung könnte für die Bürger niedrigere Kosten zur Folge haben. „Wenn wir in der Verwaltung künftig durch verbesserte Technik und vielleicht weniger Personaleinsatz die Kosten senken können, dann ist es selbstverständlich, dass die Gebühren angepasst werden müssen“, sagte die erste Regionsrätin in der Region Hannover, Cora Hermenau, auf einer Veranstaltung der CDU-Regionsfraktion. Man erhebe die Gebühren schließlich auch nicht, um daran zu verdienen, sondern um die Kosten zu decken. In der Region habe man sich mit den Kommunen inzwischen auf eine einheitliche Linie und eine gemeinsame Marschroute bei der Digitalisierung verständigt. „Wir müssen schnell in die Strümpfe kommen“, sagte Hermenau. Der Bund habe 575 Verwaltungsleistungen definiert, die auf allen staatlichen Ebenen bis zum Jahr 2022 digital funktionieren müssen. Hermenau zufolge gibt es sowohl beim Landesinnenministerium als auch bei Landkreisen und Städten ein großes Interesse daran, dass alle mit den gleichen Standards arbeiten. Derzeit seien kleinere Kommunen im Prozess häufig schon weiter. „Dort gibt es kleinere Apparate, durch die man einfach schneller ist“ erklärte Hermenau.
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Für CDU-Regionsfraktionsvize Jan Dingeldey aus Hemmingen muss es dringend mehr Tempo bei der Digitalisierung der Verwaltung geben. Das erste i-Phone sei im Jahr 2007 auf den Markt gekommen. „Jetzt sind elf Jahre vergangen und wir haben in der Verwaltung und vielleicht auch in der Politik überhaupt nicht mit der Entwicklung Schritt gehalten.“ Es gebe eine massive Transformation in allen Bereichen, deshalb werde sich auch die Verwaltung sputen müssen. Stefan Muhle, Staatsekretär im Wirtschaftsministerium, sieht auf Seiten der Landesregierung in Sachen Digitalisierung eine positive Entwicklung. Dabei gebe es auch einen Zusammenhang mit dem Masterplan Digitalisierung. „Alle Ressorts haben versucht, einen guten Beitrag abzuliefern. Schließlich gab es auch ein gewisses Blamagepotenzial“, sagte Muhle. „Bei der Erarbeitung des Plans galt schließlich: Der Masterplan kann nicht besser sein als die schlechteste Zulieferung aus einem Ressort.“ In Estland gibt es allerdings eine noch klarere Linie. Dort müssen sich die Ressort dem Vorhaben der Digitalisierung klar unterordnen. Muhle berichtete, er habe bei einem Besuch in Estland gelernt, dass sein Amtskollege, der estnische Digital-Staatssekretär, ein Vetorecht habe. „Wenn dort in Ministerien Entscheidungen anstehen, die die Digitalisierung betreffen, brauchen sie die Zustimmung des Digital-Staatsekretärs. Wenn der Plan des Ministeriums nicht in seine Linie passt, dann kann er ein Veto einlegen.“
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #162.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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