Barbara Havliza, niedersächsische Justizministerin, hat eine auf Bundesebene jetzt absehbare Strafrechtsreform ausdrücklich begrüßt. So soll es künftig möglich sein, einen Mordprozess auch dann wieder aufzurollen, wenn die Wahrscheinlichkeit eines schlechteren Urteils für den Verdächtigen besteht. Die CDU-Politikerin sagte, dass diese Reform „endlich Zeit wird“, sie habe das schon lange gefordert.
Wenn es neue Beweise gebe, etwa DNA-Spuren, so müsse es eine Wiederaufnahme geben. Ein Freispruch trotz erwiesener Tat sei „nicht hinnehmbar“. Wegen des Verbots der Doppelbestrafung kann ein Täter bisher nicht wegen eines Sachverhalts erneut vor Gericht gestellt werden, eine Wiederaufnahme ist bisher nur unter strengen Bedingungen möglich – etwa, wenn der Verurteilte nach dem Freispruch selbst zugibt, die Tat begangen zu haben
Havliza verweist auf den Fall der vor 40 Jahren im Kreis Celle ermordeten Frederike von Möhlmann. Der zunächst verurteilte Täter wurde 1983 freigesprochen, später tauchten dann DNA-Beweise auf, die jedoch dem Täter nicht zur Last gelegt werden konnten.