
Im juristischen Streit um die Umbenennung der „Hindenburgstraße“ in Hannover ist eine endgültige Entscheidung gefallen. Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat den Antrag auf Zulassung einer Berufung abgelehnt. Damit wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Juni 2022 wirksam, die Hindenburgstraße darf in „Loebensteinstraße“ umgetauft werden. Die Kläger, die in der Straße wohnen, hatten dem Stadtbezirksrat das Recht zu einer so weitgehenden Entscheidung wie dieser abgesprochen. Sie hatten zudem moniert, der Stadtbezirksrat habe die persönlichen und geschäftlichen Belange der Anwohner nicht ausreichend gewichtet.
In beiden Fällen folgte der OVG-Senat dieser Argumentation nicht. Er verwies auf das Recht des Stadtbezirksrats, derartige Fragen zu regeln, dafür habe er zudem ein „weites Ermessen“. Der OVG-Beschluss ist laut Mitteilung des Gerichts „unanfechtbar“. Damit dürfte es den Befürwortern in der Stadt Hannover nun gelingen, den Namen „Paul von Hindenburg“ aus dem Bild der Stadt zu tilgen – und das ausgerechnet in jener Wohngegend, in der der frühere Reichspräsident lange gelebt und gewirkt hatte. Früher hatte dieser Bereich umgangssprachlich sogar den Namen „Hindenburg-Viertel“.