Kathrin Wahlmann | Foto: MJ

Justizministerin Kathrin Wahlmann fiel zunächst durch Widerspruch auf. Die promovierte Juristin und frühere Richterin positionierte sich in der bundespolitischen Debatte rund um das Selbstbestimmungsgesetz ausgesprochen kritisch. Insbesondere die Möglichkeit, dass die neuen gesetzlichen Möglichkeiten in betrügerischer Absicht angewendet werden könnten, veranlasste die Ministerin zur Mahnung. Biologische Männer im Frauengefängnis? Besser nicht. Auch beim Cannabis-Gesetz warnte die Landesministerin energisch vor einer Überforderung der Justiz und infolgedessen rechtswidrigen Zuständen im Land. Diese defensive Politik unterstreicht den konservativen Anstrich der Sozialdemokratin.

Erfolgreich war sie damit allerdings nicht immer. Das gilt auch für die eigenen Akzente, die sie bundespolitisch setzen wollte. Den Vorsitz der Justizministerkonferenz wollte die niedersächsische Landesministerin dafür nutzen, eine umfassende Reform des Strafrahmens anzustoßen. Doch der Vorstoß versandete einstweilen. Deutlicher war das Scheitern noch beim Ansinnen der rot-grünen Landesregierung, das sogenannte „Cat-Calling“ strafrechtlich sanktionieren zu lassen. Im Bundesrat fand Niedersachsens Initiative vorerst keine Mehrheit. Im Landtag werden Stimmen lauter, die auf Mängel in der Staatsanwaltschaft Hannover hinweisen – und auf Versäumnisse des Ministeriums. Bisher prallte solche Kritik an der Ministerin noch regelmäßig ab.