Haftung für merkwürdigen Mietvertrag? Justiz stellt Ermittlungen gegen Uni-Leitung ein
Der Mietvertrag, den die Universität Oldenburg Ende 2010 mit dem Umweltzentrum der Hermann-Lietz-Schule auf Spiekeroog abgeschlossen hat, ist sehr merkwürdig. Dort wird nämlich eine Laufzeit von 32 Jahren festgelegt – und die Uni musste laut Vertrag eine Mietvorauszahlung von 1,1 Millionen Euro leisten. Im vergangenen Jahr rügte der Landesrechnungshof diesen Vorgang und sah gleich mehrere Verstöße – gegen das Verbot, Vorleistungen einzugehen, gegen die Gebote von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Daraufhin hat der Bund der Steuerzahler im Juni 2017 die Oldenburger Staatsanwaltschaft eingeschaltet, diese hat jetzt reagiert. Das Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen die damalige Präsidentin der Uni, Prof. Babette Simon, werde eingestellt – weil es „keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ gebe. Eine pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebots liege allerdings erst vor, wenn „eine sachlich nicht gerechtfertigte und damit unangemessene Gegenleitung gewahrt wird“. Dies habe man aber „nicht feststellen“ können. Auch der Hinweis des Rechnungshofs, am Standort Wilhelmshaven wäre die Anmietung günstiger gewesen, überzeugt die Anklagebehörde nicht. Dieser Gesichtspunkt sei „strafrechtlich nicht relevant“. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Bernhard Zentgraf, kommt zu einer ernüchternden Einschätzung: „Es zeigt sich wieder einmal, dass Verstöße gegen Haushaltsrecht ohne strafrechtliche Konsequenzen für die handelnden Amtsträger bleiben.“
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