Gnadengesuch abgelehnt: Gröning muss ins Gefängnis
Oskar Gröning (96), verurteilter früherer SS-Mann, der zwischen 1942 und 1944 als Buchhalter im Vernichtungslager Auschwitz tätig war, wird seine Haft vermutlich antreten müssen. Ein Gnadengesuch des alten Mannes ist von der Staatsanwaltschaft Lüneburg abgelehnt worden. Nun steht ihm noch zu, sich direkt an Justizministerin Barbara Havliza zu wenden. Bisher sei bei ihr aber ein entsprechendes Schreiben noch nicht eingegangen, erklärte Havliza gestern. Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Im September 2016 bestätigte der BGH das Urteil, das Bundesverfassungsgericht entschied kurz vor Weihnachten, dass Grönings Alter kein Hinderungsgrund für den Haftantritt sei. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte erklärt, dem Verurteilten zeitnah eine Ladung zum Haftantritt schicken zu wollen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #11.