22. Nov. 2017 · 
Wirtschaft

Gerichtsurteil: Stadt Esens muss Verkehr auf illegal gebauter Straße stoppen

Im Streit um die unrechtmäßig gebaute Straße bei Bensersiel hat der Eigentümer des Grundstücks erneut einen Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat gestern entschieden, dass die Stadt Esens dafür sorgen muss, dass die Straße nicht weiter von Autofahrern genutzt wird. Bisher habe sie das nämlich nicht ausreichend getan. Lediglich ein Schild weist seit Sommer darauf hin, dass die Straße für den Verkehr gesperrt ist, das werde dem „Wattenrat“ zufolge aber oft ignoriert. Die Stadt Esens hatte die 2,1 Kilometer lange Straße bauen lassen, um die Ortschaft Bensersiel vom Verkehr zu entlasten. Dazu wurde der Besitzer der Flächen enteignet. Doch darauf befindet sich ein europäisches Vogelschutzgebiet. Mehrfach landete der Fall vor Gericht,  das Bundesverwaltungsgericht und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht erklärten die Bebauungspläne  2013 und 2014 für ungültig. 2015 hob das Oberverwaltungsgericht die Enteignung des Grundbesitzers auf. Nun hat dieser im Mai 2016 Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht, um einen Stopp des Verkehrs auf seinem Grundstück zu erzwingen – und Recht bekommen. Damit ist das juristische Nachspiel jedoch noch nicht zu Ende. Vor dem Landgericht Aurich will der Grundbesitzer von der Stadt 86.000 Euro Schadensersatz erstreiten. Ein Urteil wird Mitte Januar erwartet.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #208.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

Artikel teilen

Teilen via Facebook
Teilen via LinkedIn
Teilen via X
Teilen via E-Mail
Alle aktuellen MeldungenAktuelle Beiträge
Die neue Fregatte F 126 | Visualisierung: Bundeswehr/Damen Naval
Bundeswehr im Bauboom: Behörden sind vor allem in Nordniedersachsen gefordert
5. Mai 2025 · Klaus Wallbaum2min
Foto: Wallbaum
Treue-Check für Beamte mit AfD-Parteibuch? Behrens rät von neuem Radikalenerlass ab
5. Mai 2025 · Klaus Wallbaum3min
Halten sich viele Barbershops nicht an Recht und Gesetz? Die niedersächsische Landesregierung kann einen solchen Verdacht weder bestätigen noch entkräften.  | Foto: GettyImages/Oleksandr Hrytsiv
Mit dem Boom kam das Misstrauen: Barbershops unter Generalverdacht
5. Mai 2025 · Christian Wilhelm Link4min