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Aber die Ausformulierung sei verfassungswidrig, sie verstoße gegen die Eigentumsgarantie ebenso wie gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz. Wenn Versicherte mit 30 bis 80 Prozent des Bevölkerungsverdienstes eine höhere Rente bekommen sollen als jene, die mehr als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes hatten, werde die Verfassung verletzt. Es sei auch nicht zu rechtfertigen, Versicherten mit weniger als 33 Beitragsjahren die Grundrente zu verwehren, auch wenn sie mehr Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben als jene mit mehr als 33 Beitragsjahren, die nun den Anspruch geltend machen können. Dass nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeit-Tätigkeit differenziert werde, sei ein weiteres Argument für die Verfassungswidrigkeit der Beschlüsse der Großen Koalition in Berlin. Versicherte in Vollzeit, die mehr als 80 Prozent des Bevölkerungsdurchschnitts verdienten, hätten so weniger Rente als Teilzeit-Kräfte, die weniger als 80 Prozent bekommen hatten.
