Dass es Handlungsbedarf gibt, wird auch die nächste Regierung nicht ignorieren können
Es ist verständlich, dass die Landwirte den ersten Entwurf der niedersächsischen Landesregierung für die Neufassung des Wassergesetzes nicht mittragen wollten. Selbst wenn fünf Meter Randstreifen noch bewirtschaftet werden dürften, wäre es unsinnig, ihnen darauf das Düngen zu verbieten, wenn sie doch über die Technik verfügen, die Gülle zielgenau zu verteilen. Doch ohne Randstreifen geht es auch nicht. Fließwasser trägt im Laufe der Jahre sein Bett ab, wenn auch nur in geringen Mengen. Trotzdem gelangen durch den Boden die Chemikalien ins Wasser. Setzt sich zudem die Tendenz zu mehr Regen in Niedersachsen fort und es gibt öfter Hochwasser, reißen selbst die kleinen Bäche größere Mengen des mit Dünger getränkten Bodens weg. All das landet in den Flüssen und Seen.
Es ist daher ein akzeptabler Kompromiss, einen Meter Randstreifen vorzuschreiben, auf dem dafür nicht geackert wird. Die Landwirte können ihre Düngertechnik ausnutzen und müssen auf weniger Nutzfläche verzichten. Die Naturschutzbehörden hätten die Randstreifen als Indikator, falls sich jemand nicht an die Regeln hält. Und die natürlichen Erosionsprozesse des Wassers könnten vorerst ohne Chemie weitergehen. Es hat Monate gedauert, sich zu diesem Kompromiss durchzuringen. Diese Arbeit sollte man jetzt nicht in die Tonne werfen. Dass es Handlungsbedarf gibt, wird auch die nächste Regierung nicht ignorieren können. Besser, sie macht es sich leicht und nimmt bei der Neufassung des Wassergesetzes den Faden da wieder auf, wo er vor zwei Wochen fallengelassen wurde.
Mail an die Autorin dieses Kommentars