Die alte Dame wurde deutlich: „Wenn der liebe Gott mir diese Möglichkeit bietet, dann bewahre er den, der mich daran hindert zu gehen.“ Mit einer solchen „Möglichkeit zu gehen“ meinte sie zum Beispiel eine Lungenentzündung. In einer Patientenverfügung kann man festlegen, dass man in diesem Fall nicht mit Antibiotika behandelt werden möchte. Nur: Die wenigsten medizinischen Laien wissen, was man hier regeln kann und welche Konsequenzen die Festlegungen haben, die man trifft. Wer eine Patientenverfügung ausfüllt, der macht oft einfach ein paar Kreuze in einem vorgedruckten Formular.
Hinzu kommt, dass in Pflegeeinrichtungen manche Missverständnisse darüber existieren, wie man mit Bewohnern am Ende ihres Lebens umgehen soll. „Manche Pflegekräfte glauben, sie seien verpflichtet, Bewohner so lange zu reanimieren, bis der Notarzt kommt – selbst dann, wenn in der Patientenverfügung etwas anderes steht“, berichtet Marlene Siebold. Das Gegenteil sei richtig, erklärt sie: „Einen Menschen gegen seinen Wunsch am Leben zu halten ist Körperverletzung.“ Die diplomierte Pflegewirtin arbeitet im Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativmedizin Niedersachsen e.V. Der LSHPN wird durch das niedersächsische Sozialministerium gefördert und getragen von der Landesvertretung Niedersachsen/Bremen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., dem Hospiz- und Palliativverband Niedersachsen e.V. und dem Betreuungsnetz schwerkranker Kinder.

Es wäre gut, rechtzeitig über das Lebensende zu sprechen: mit hochbetagten oder schwer kranken Menschen, mit ihren Angehörigen und mit denen, die sie pflegen. Dafür gibt es sogar seit 2018 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung: Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben einen Anspruch auf „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach Paragraph 132g SGB V in Niedersachsen“, kurz GVP. „Das übergeordnete Ziel von GVP ist es, durch ein Gesprächsangebot mit beratenden Elementen die Autonomie zu stärken, sodass die Menschen wohlinformiert darüber entscheiden können, wie sie im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit medizinisch und pflegerisch behandelt werden wollen", heißt es in einer gemeinsamen Broschüre des Hospiz- und Palliativverbandes Niedersachsen und des Landesstützpunktes dazu. Menschen, die in ihrem eigenen Zuhause leben, haben keinen Anspruch auf GVP, auch wenn sie schwer krank oder hochbetagt sind.
Eine der Aufgaben von Marlene Siebold ist, GVP bekannter zu machen. Sie hat selbst eine Weiterbildung zur „Gesprächsbegleiterin zur gesundheitlichen Versorgungsplanung“ absolviert. Gerne erinnert sie sich an das Gespräch mit der tiefgläubigen alten Dame. „Ihr Sohn war dabei“, erzählt sie. „Hinterher war er sehr erleichtert.“ Seine Mutter habe vorher noch nie so deutlich ihre Wünsche formuliert. Jetzt hatte der Sohn eine ganz neue Sicherheit. Denn im Notfall muss er als Angehöriger vielleicht eine Entscheidung treffen und damit weiterleben.
Im Wilhelm-Buchholz-Stift in Celle ist gerade Mittagszeit. Ein einzelner Bewohner durchquert an seinem Rollator die Eingangshalle. Auf der Terrasse macht sich ein Trupp von Arbeitskräften mit Harken und Besen zu schaffen. Das Stift gehört zur „Lobetalarbeit“, einer diakonischen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen. Sie sind die Nachbarn des Pflegeheims, gleichzeitig sind einige von ihnen hier im Garten, in der Verwaltung und Hauswirtschaft tätig. Dennis Falconer, der Einrichtungsleiter, und seine Stellvertreterin Flavia Gramm haben Kaffee vorbereitet. Auf jeder Untertasse liegt ein Marienkäfer aus Schokolade. „Ich arbeite seit 16 Jahren in der Pflege“, sagt Dennis Falconer offen. „GVP war mir bis jetzt überhaupt nicht bekannt.“ Er und Marlene Siebold kennen sich schon lange: Sie hat früher auch eine Einrichtung der Lobetalarbeit geleitet und war seine Chefin. Da lag es nahe, ihm vorzuschlagen, im Wilhelm-Buchholz-Stift GVP zu etablieren.

Flavia Gramm kommt es so vor, als wenn es meistens freitags um 16 Uhr passiert, dass sich das Ende eines Lebens abzeichnet. Die Station ist dann dünn besetzt. Der Hausarzt, der den Bewohner gut kennt, kann nicht kommen. „Dann wird doch eher der Rettungsdienst geholt“, erklärt sie. Patientenverfügungen, weiß Dennis Falconer, seien oft in sich widersprüchlich und bieten keine klare Orientierung: Da werden Schmerzmittel gewünscht, aber medizinische Maßnahmen abgelehnt, die das Leben verkürzen könnten. Oder jemand möchte reanimiert werden, aber lehnt eine Behandlung auf der Intensivstation ab. „Ich will nicht an Schläuchen sterben“, sei ein häufig geäußerter Wunsch, ergänzt Marlene Siebold. Es sei aber sinnvoll, genau zu betrachten, in welchen Situationen und mit welchem Ziel eine Infusion, ein Katheter oder auch eine Beatmung eingesetzt werden sollen. Sie warnt: „Vage oder missverständliche Formulierungen können eine Patientenverfügung in konkreten Situationen nicht anwendbar machen.“
„Wenn jemand den Wunsch äußert, nicht mehr weiterzuleben, dann bedeutet das meistens: ,Ich will so nicht weitermachen‘.“
Zukünftig bekommen die Bewohner des Wilhelm-Buchholz-Stiftes ein Angebot von mindestens zwei Gesprächen mit Marlene Siebold. Hier erhalten sie die Möglichkeit, sich über ihre eigenen Wünsche für die Versorgung in der letzten Lebensphase klar zu werden und sie festzulegen. Ein Einstieg dazu, weiß die Fachfrau, kann die Frage sein: „Wie gern leben Sie heute?“ Von dort aus kann man sich vortasten, auf Werte und Persönlichkeit, auf Autonomie und Freiverantwortlichkeit zu sprechen kommen. Sie fragt: „Angenommen, es wird nicht wieder wie vorher: Was wären Sie bereit, in Kauf zu nehmen, um weiterzuleben?“ Manche sagen zu ihr: „Bring mir mal die Pille mit“ – und natürlich weiß sie, welche Pille gemeint ist. „Wenn jemand den Wunsch äußert, nicht mehr weiterzuleben, dann bedeutet das meistens: ,Ich will so nicht weitermachen‘.“
Ein GVP-Gespräch ist keine Psychotherapie. Aber gemeinsam könne man herausfinden, was die Situation verbessern kann, ist Siebold überzeugt. Für einen assistierten Suizid, stellt sie klar, stehe sie nicht zur Verfügung. Allerdings: „Die Möglichkeiten, auf lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung, Dialyse und Antibiotika zu verzichten, wie auch der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken können in solchen Gesprächsprozessen thematisiert werden.“ Im Wilhelm-Buchholz-Stift haben sich in der Vergangenheit schon Bewohner für letzteren Weg entschieden, berichtet Dennis Falconer. „Für das Team ist das schwer. Aber die Bewohner waren sehr willensstark.“
Nach den ausführlichen Gesprächen mit einem Bewohner folgen auf Wunsch auch Termine mit den Angehörigen. Mit dem Personal der Station wird besprochen, wie die Wünsche praktisch umgesetzt werden können. „Es ist gut, dass für die GVP jemand von außen kommt“, sagt Dennis Falconer. Denn eine Stunde Zeit für ein Gespräch, ohne vom Stationsalltag unterbrochen zu werden, die habe sein Team praktisch nicht.
Marlene Siebolds Ziel ist, zusammen mit Vertretern des Rettungsdienstes und dem Krankenhaus einen Notfallbogen zu erarbeiten, der auf einen Blick informiert, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen gewünscht sind. Nach Abschluss eines Gesprächsprozesses brauchen die Betroffenen nicht mehr an das Thema zu denken: „Wenn man die Festlegung einmal getroffen hat, geht es erstmal darum, zu leben.“


