CDU sorgt sich vor Treffen von Großfamilien
Im Entwurf für die ab kommenden Montag geltende Regel ist nun vorgesehen, dass nicht mehr maximal zwei Menschen sich in der Öffentlichkeit treffen können, sondern bis zu zehn. Hinzugefügt werden soll: „Mehr als zehn Personen sind zulässig, wenn die Zusammenkünfte und Ansammlungen aus Angehörigen bestehen – oder wenn die beteiligten Personen einem oder einem weiteren Hausstand angehören.“ Nach Rundblick-Informationen stößt dieser Passus bei der CDU-Landtagsfraktion auf Vorbehalte. So akzeptiert die Regel sei, dass sich die Mitglieder zweier Hausgemeinschaften treffen können, so verkehrt sei es nun aber, die neu geplante Obergrenze von zehn Personen gleich noch weiter lockern zu wollen und damit das Infektionsrisiko zu stark zu erhöhen. Befürchtet wird in CDU-Kreisen, dass die in jüngster Zeit in verschiedenen Orten auffällig gewordenen Clans, also Großfamilien, auf eine solche Regel berufen und gegen das weiter geltende Corona-Abstandsgebot verstoßen könnten.