Sollte Niedersachsen den Weg frei machen für einen integrierten Bachelor im Fach Jura? Die Idee wird im wissenschaftlichen Kontext schon seit längerem diskutiert, auch das Politikjournal Rundblick berichtete bereits über erste dahingehende Überlegungen. Nun haben sich die Dekane der drei Juristischen Fakultäten, die in Niedersachsen den klassischen Staatsexamens-Studiengang der Rechtswissenschaften anbieten, mit einem offenen Brief sowohl an Justizministerin Barbara Havliza als auch an Wissenschaftsminister Björn Thümler (beide CDU) gewandt.

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Prof. Hans Michael Heinig (Göttingen), Prof. Ronald Schwarze (Hannover) und Prof. Oliver Dörr (Osnabrück) bitten die beiden Minister darum, sich eine entsprechende Initiative aus Hessen zu eigen zu machen. Auf der Justizministerkonferenz im November will das Land Hessen einen Beschlussentwurf einbringen, wonach die Einführung eines integrierten Jura-Bachelor-Studiengangs geprüft werden soll. Die drei Juristischen Fakultäten der Universitäten in Göttingen, Hannover und Osnabrück begrüßen dieses Ansinnen. Die Dekane schreiben in ihrem offenen Brief, dass nach der Integration des Staatsexamens in das Bachelor-Master-System, wie es in Lüneburg derzeit erprobt wird, nun auch der umgekehrte Weg möglich gemacht werden sollte.


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Die Dekane betonen in ihrem Schreiben, dass der integrierte Jura-Bachelor das Erste Juristische Staatsexamen stärken und nicht schwächen soll. Selbstkritisch bekennen sie: „Er ist kein Allheilmittel. Das Modell hat auch Nachteile und wird in der Rechtswissenschaft durchaus kontrovers diskutiert.“ Deshalb fordern sie eine Debatte, die „sachlich bestinformiert“ geführt werden sollte. Sieben Gründe für eine entsprechende Reform führen die Wissenschaftler ins Feld. Sie meinen, das Hauptstudium werde durch einen ins Staatsexamen-Studium integrierten Bachelor gestärkt, weil dadurch die Leistungen in der Studienphase aufgewertet werden. Es werde bereits vorab in ein späteres Examen „eingezahlt“. Da schon vor dem Examen ein Abschluss erworben wird, erwarten die Dekane einen Abbau von Prüfungsängsten, die auch bei leistungsstarken Studenten aufgrund der Struktur des Studiums ausgeprägt sein soll.



Zudem erhoffen sich die Fakultäten, dass durch das neue Angebot gute Studenten wieder besser erreicht werden können, die derzeit von den Examensbedingungen offenbar abgeschreckt werden. Aber auch für jene Studenten, die überhaupt kein zweites Staatsexamen anstreben wollen, soll der neue Bachelor eine interessante Alternative sein. Die Reform soll dazu beitragen, dass es weniger Studienabbrüche in höheren Semestern gibt. Man erwartet, dass die internationale Mobilität der Studenten durch einen Jura-Bachelor steigt, weil der Studiengang mit dem internationalen Bachelor-Master-System kompatibel ist. Und zu guter Letzt stellt ein Jura-Bachelor eine Rückfalloption dar, falls man am Ende des langen Studienwegs endgültig durchs Examen durchfällt.

FDP unterstützt den integrierten Jura-Bachelor

Kritiker wenden gegen den Jura-Bachelor ein, dass es ein „Jodeldiplom“ sei, mit dem man eigentlich nichts anfangen könne. So fehlten beispielsweise konkrete Berufsfelder, in denen Absolventen tätig werden könnten. Außerdem brauche ein Bachelor- immer auch einen aufbauenden Master-Studiengang.

Bei den Freien Demokraten teilt man diese Sorge derweil nicht. Der FDP-Justizpolitiker Marco Genthe erklärte, dass seine Fraktion an der zweistufigen Juristenausbildung mit zwei Staatsexamina zum Erwerb der Befähigung zum Richteramt festhalten wolle. „Das Studium der Rechtswissenschaften qualifiziert darüber hinaus aber zu mannigfach anderen Berufsfeldern in Unternehmen, Verwaltung und Verbänden, die auch mit einem Bachelor- und Mastergrad ergriffen werden könnten. Auch viele Kanzleien benötigen wissenschaftliche Mitarbeiter mit diesem Profil“, erklärte er und meinte, dieser vielfältige Arbeitsmarkt müsse sich auch im rechtswissenschaftlichen Studium spiegeln.

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Lars Alt, kritisiert deshalb, dass das Wissenschaftsministerium dieses Vorhaben blockiere. „Konkret wollen wir, dass die Universitäten nach der Zwischenprüfung, dem Hauptstudium und dem Schwerpunktstudium einen Bachelorgrad verleihen dürfen. Die Studienarbeit würde dann als Bachelorarbeit zählen. Danach kann die staatliche Prüfung abgelegt werden“, erklärt Alt das Konzept.