19. Sept. 2023 · 
Soziales

Die Tücken der Zuschüsse: Wer Geld haben will, muss nach Tarifvertrag entlohnen

Gerade im sozialen Bereich gibt es viele Initiativen und Gruppen, die auf Zuwendungen des Landes angewiesen sind. Nur wenn das Land regelmäßig Geld überweist, können weiterhin Berater bezahlt werden, Gesprächsangebote aufrecht erhalten bleiben oder Informationsbüros geöffnet bleiben. Zwischen den Ministerien, die Zuwendungen verteilen, und den Empfängern dieser Leistungen gibt es einen ständigen Informationsaustausch. Das geschieht in diesen Wochen gerade mit Blick auf das kommende Jahr.

Die Landesregierung hat ihren Haushaltsentwurf für 2024 vorgelegt, im Landtag wird nun über Veränderungen diskutiert – eine Entscheidung steht dann kurz vor Weihnachten an, wenn der Landtag endgültig über den Plan entscheidet. Im Vorfeld sind nun an das Politikjournal Rundblick einige Klagen und Hinweise herangetragen worden. Es heißt, einige Behörden würden sehr harte Bedingungen formulieren, deren Erfüllung einige Empfänger von Zuwendungen finanziell zu überfordern drohe. Dann wieder wird vorgetragen, es gebe eine zu strenge und zu wenig flexible Anwendung der Vorschriften, wie sie beispielsweise in der Landeshaushaltsordnung formuliert sind. Im Zentrum der Kritik steht dabei wiederholt das Landessozialamt mit Sitz in Hildesheim.

Das Sozialministerium hat auf Anfrage des Politikjournals Rundblick Stellung bezogen – und erläutert, warum eine Abweichung von den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) nicht möglich sei. Der Auslöser für Sorgen und Befürchtungen der Empfänger liegt vor allem in der Tarifentwicklung. Im Herbst stehen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder bevor, der Tarifvertrag TV-L wird neu formuliert. Nach der Entscheidung für die Tarife der Mitarbeiter des Bundes und der Kommunen, die im April dieses Jahres gefallen war, wollen die Gewerkschaften und Berufsverbände für die Mitarbeiter in den Ländern nun nachziehen. Die April-Entscheidung sah teilweise kräftige Gehaltssteigerungen von mehr als zehn Prozent vor – und allgemein wird damit gerechnet, dass Verdi, Beamtenbund und GEW für die Länder eine ähnliche Erwartung formulieren dürften, zumal die Inflation weiterhin die Einkommen der Arbeitnehmer schmälert. Mehrere Zuwendungsempfänger sind nun mit dem Wunsch an das Land herangetreten, das Land möge die Tarifkostensteigerung voll finanzieren. Doch eine solche Zusage gibt es vom Land nicht. Vielmehr sind die Vorschriften sehr kompliziert.

Durchschnittswerte sollen Personalausgaben begrenzen

Wie das Sozialministerium erklärt, ist die LHO wegweisend. Danach könnten Personalkosten nur spitz abgerechnet (also nach den Ist-Ausgaben erstattet) werden, wenn der Empfänger überwiegend auf Zuwendungen des Staates angewiesen ist und er auch den Tarifvertrag TV-L anwendet. Nun kommt es bisher aber vor, dass die Empfänger von den strengen Vorgaben des TV-L abweichen und die Personal-Zuschüsse nutzen, um noch mehr Leute damit zu finanzieren, dann aber zu jeweils schlechteren Bedingungen für jeden einzelnen. Das Ministerium erklärt nun, dass solche Wege nicht erlaubt seien. Immer dann, wenn der TV-L nicht verbindlich sei, müssten „Durchschnittswerte“ der Personalkosten zum Maßstab für die Zuschüsse erklärt werden. Das Finanzministerium berechne diese Werte. Solche „Durchschnittswerte“ als Grundlage benachteiligen dann aber häufig all jene Institutionen, die einen Stamm an vorwiegend langjährigen und älteren Mitarbeitern haben, deren Einkünfte in der Regel über dem Mittelwert liegen.

Nun hatten offenbar einige Zuwendungsempfänger vor, in solchen Situationen die Lücke zwischen den Zuwendungen für Mitarbeiter und den Personalkosten mit Eigenmitteln zu stopfen. Allerdings, so wurde in wenigstens einem Fall mitgeteilt, habe das Landessozialamt die Verwendung von Eigenmitteln untersagt. Dazu erklärt das Sozialministerium, es könne sich um „Einzelfälle“ handeln – grundsätzlich jedenfalls sei der Einsatz von Eigenmitteln der Zuwendungsempfänger für die Personalkosten nicht ausgeschlossen. Im Prinzip sollten diese Durchschnittswerte aber schon dazu führen, so das Ministerium weiter, dass das Land nicht unbegrenzt Personalausgaben erstatten muss. Außerdem verweist das Sozialministerium noch auf einen Sondertopf des Landes für Vereine und Verbände, die ihre sozialen Beratungs- und Unterstützungsangebote aufrechthalten wollen – und die wegen der Folgen des Ukraine-Krieges besondere Hilfestellungen brauchen. Um Geld aus diesem Sondertopf könne man sich bemühen.

Dieser Artikel erschien am 20.9.2023 in Ausgabe #162.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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