
Enthüllungen führen zu Unmut in der Koalition
Beides, das forsche Auftreten der LPK-Journalisten und die Enthüllungen über Mängel im Krisenmanagement der Regierung, hat in der SPD/CDU-Koalition zu erheblichem Unmut geführt. Wie Teilnehmer berichten, soll Ministerpräsident Stephan Weil in der jüngsten Kabinettssitzung am Dienstag angekündigt haben, mit der täglichen LPK müsse „künftig Schluss sein“.Lesen Sie auch: Land lockert einige Corona-Regeln und schärft anderswo nach Wie der Krisenstab seine Glaubwürdigkeit gefährdet
Es könne nicht sein, dass die Journalisten in die Rolle der Parlamentarier rückten. Verärgert sollen einige Koalitionspolitiker über den Satz des LPK-Vorsitzenden Peter Mlodoch sein, dass die Journalisten „in die Rolle des Kontrolleurs der Regierung schlüpfen“. Damit wollte Mlodoch jedoch nach Rundblick-Informationen keineswegs anmaßend einen Anspruch der LPK als Ersatz-Parlament formulieren, sondern lediglich das Problem beschreiben, dass die Medien in der parlamentsfreien Zeit umso stärker ihre Aufgabe als Hinterfrager und Infragesteller der Regierungstätigkeit erfüllen müssen. Einige Politiker indes sind von der gegenwärtigen Entwicklung sehr empfindlich berührt, so wird Anstoß genommen daran, dass die LPK im Übergangsplenarsaal des Landtags tagt, also die Insignien der Volksvertretung nutzt. Das liegt jedoch nur am Mangel ähnlich großer Tagungsräume im Parlament – da ja auch bei den Pressekonferenzen ein ausreichender Mindestabstand eingehalten werden muss.
Opposition will Widersprüche der Regierung enthüllen
Die Wiederaufnahme der Parlamentsarbeit wird aus unterschiedlichen Gründen geradezu herbeigesehnt: Abgeordnete der Opposition wittern die Chance, selbst Widersprüche im Regierungshandeln aufzudecken und damit wie die Journalisten auch als Enthüller wirken zu können, solche der Koalition wollen versuchen, die Regierung über eine positive öffentliche Begleitung ihrer Arbeit besser aussehen zu lassen als bisher. https://www.youtube.com/watch?v=SQ4xC2cbUQU Mancher Ärger in der Koalition richtet sich in Wahrheit wohl auch auf organisatorische Mängel im Krisenstab, da dort eine richtige Anbindung sowohl nach oben als auch nach unten verbesserungsbedürftig ist: An der Spitze steht Scholz als Staatssekretär, der aber eigentlich nur Vorschläge an das Kabinett unterbreiten und nicht selbst entscheiden kann, denn wichtige Festlegungen sind der Ministerrunde vorbehalten. Wie mangelhaft die Abstimmung hier unter Zeitdruck zuweilen läuft, hat die Panne mit dem wieder einkassierten Kontaktverbot in den Wohnungen gezeigt. Das lag auch daran, dass Fristen zur internen Abstimmung oft nur wenige Stunden betrugen. Beklagt wird auch, dass dem Krisenstab eine Verstärkung der Geschäftsstelle gut täte, wenn also Festlegungen zügiger durchzusetzen wären.Im aktuellen Corona-Geschehen gibt es nun weitere Auffälligkeiten und Merkwürdigkeiten:
Kommunen wollen schärferes Kontaktverbot: Die Anfang April kurzzeitig in der Verordnung des Landes aufgenommene Formulierung, Kontakte in der eigenen Wohnung sollten „auf den eigenen Hausstand beschränkt“ werden, ist offensichtlich noch nicht landesweit vom Tisch. Zwar hat das Sozialministerium auf Druck der Staatskanzlei die Vorgabe wieder aus der Verordnung getilgt. Einige Städte (etwa Braunschweig und Wolfsburg) erwägen jetzt aber nach Rundblick-Informationen, diese Bestimmung trotzdem zu erlassen – da die Polizei anders gar keine Handhabe habe, größere Feiern über Ostern wirksam unterbinden zu können. Paragraph 11 der Landesverordnung gestattet es den Kreisen und kreisfreien Städten, über das Regelwerk des Landes hinauszugehen. Neuer Bußgeld-Katalog: Die Landesregierung hat einen Bußgeldkatalog als Orientierungshilfe für die Kommunen fertiggestellt – 3000 bis 10.000 Euro für Inhaber von Gaststätten, die widerrechtlich öffnen, 150 bis 400 Euro für Gäste, die solche Restaurants aufsuchen. 200 bis 400 Euro für jeden, der in der Öffentlichkeit an Treffen von mehr als zwei Personen teilnimmt. Stefan Birkner (FDP) kritisierte den Katalog: „Für derart starke Grundrechtseingriffe reicht eine bloße Verordnung nicht aus.“