CDU fordert: „Gesicht zeigen!“ und will Verhüllung verbieten
Wenn es nach der CDU-Landtagsfraktion geht, sollen eine Vollverschleierung, das Tragen von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden des Landes verboten werden. Das betreffe alle Schulen, Gerichte, Rathäuser, Hochschulen, Sporthallen, Museen und Theater. Ein entsprechendes Gesetz, das dies vorschreiben soll, hat die Fraktion beschlossen. Demnächst soll der Landtag darüber beraten und abstimmen. Nach den Vorstellungen der CDU soll es dem jeweiligen Behördenleiter oder Leiter der Einrichtung obliegen, das Hausrecht durchzusetzen und die Verschleierung zu unterbinden. Wenn dieser sich weigert, soll aber im Zweifel das Land als Aufsichtsbehörde auch die Anwendung dieses Hausrechts vorschreiben können. Der Verstoß gegen das Vermummungsverbot soll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – zunächst mit 150 Euro, im Wiederholungsfall dann mit 1500 Euro. „Wir haben die Buße bewusst niedrig angesetzt, denn wir setzen auf Einsicht“, erklärte CDU-Fraktionschef Björn Thümler. Krankenhäuser sollen von der Regel ausgenommen bleiben – denn es dürfe nicht riskiert werden, dass verschleierte Frauen aus Angst vor der Sanktion den Weg zum Arzt scheuen.
Auslöser für den neuen Gesetzesvorstoß der CDU war der Fall einer Schülerin in Belm (Kreis Osnabrück), die jahrelang mit Duldung der Schulleitung mit Nikab am Unterricht teilnahm. Die Diskussion über den Fall zeigte, dass die bisherigen Regeln etwa im Schulgesetz womöglich keine ausreichende Grundlage für einen staatlichen Eingriff bieten. Die FDP beantragte daraufhin eine Änderung des Schulgesetzes, die CDU geht mit ihrem eigenständigen Anti-Verhüllungs-Gesetz noch einen Schritt weiter. Auch in der SPD, heißt es, wird derzeit über eine Rechtsvorschrift gegen die Vollverschleierung in Schulen diskutiert. In Niedersachsen gibt es seit 2011 im Beamtengesetz die Vorschrift, dass Beamte im Dienst ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen.
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Thümler sagte, in Deutschland sei die „Kultur der offenen Kommunikation“ eine wesentliche Grundlage der Gesellschaft. Dazu gehörten der gegenseitige Austausch über Gestik, Mimik und Blickkontakt, sowie auch das Reichen der Hand zur Begrüßung. Die Nicht-Verschleierung der Frau sei hierzulande auch ein Wesensmerkmal der Gleichberechtigung der Geschlechter, Burka und Nikab kennzeichneten die Unterdrückung der Frau. „Zum 99. Jahrestag des Frauenwahlrechts sagen wir, dass wir keine Toleranz gegenüber der Intoleranz pflegen wollen“, betonte der CDU-Fraktionschef.
Da es tatsächlich in Niedersachsen nicht viele Fälle von vollverschleierten Frauen gebe, gehe das Gesetz „voraus“ und sei keine Reaktion auf einen schon stark um sich greifenden Missstand. Thümler schätzt grob bis zu 300 Burka-Trägerinnen in Niedersachsen. In der ursprünglichen Gesetzesbegründung hatte die CDU-Fraktion noch den Sicherheitsaspekt erwähnt, Burka-Trägerinnen könnten unter ihren Gewändern Waffen tragen. Diesen Hinweis hat die Fraktion dann allerdings aus dem Text gestrichen.