20. Aug. 2017 · 
Justiz

Brisante Frage: Wer wird neuer Präsident des Oberlandesgerichtes in Celle?

Wer führt künftig das Oberlandesgericht in Celle, eine der wichtigsten Positionen, die die Justiz in Niedersachsen zu bieten hat? Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) müsste eine Entscheidung treffen, doch ihre Sprecherin teilt auf Anfrage mit, dass „das Personalauswahlverfahren noch nicht abgeschlossen“ sei. Nach Rundblick-Informationen müsste zunächst der sogenannte „Präsidialrat“ über die Angelegenheit beraten – das ist ein Gremium aus sieben Richtern, das von der Richterschaft der ordentlichen Gerichtsbarkeit gewählt worden ist. Anscheinend ist die Bewerbungsrunde so weit vorbereitet, dass dieser Präsidialrat kurzfristig beteiligt werden könnte. Allerdings ist die Personalfrage inzwischen zu einem Politikum geworden, denn unter den drei Bewerbern ist auch Justiz-Staatssekretärin Stefanie Otte, die nach der Ministerin ranghöchste Mitarbeiterin im Justizministerium.

Das sind die beiden anderen Bewerber

Der bisherige Präsident des OLG Celle, Peter Götz von Olenhusen, ist vor wenigen Wochen in den Ruhestand gewechselt, die Nachfolge ist schon zu Jahresbeginn ausgeschrieben worden. Nach Rundblick-Informationen haben sich daraufhin drei Kandidaten gemeldet. Da ist zunächst Otte, die früher als Amtsrichterin Celle tätig war, dann zum OLG wechselte und dort als Vize-Leiterin in der Zentralstelle arbeitete, OLG-Richterin wurde und die Organisationsabteilung leitete. 2013 ging sie ins Justizministerium als Leiterin des Personalreferats, Vize-Leiterin der Zentralabteilung und am 1. Juni 2015 als Staatssekretärin. Zweiter Bewerber ist Ralph Guise-Rübe, derzeit Präsident des Landgerichts Hannover. Er ist seit 1996 Richter, war auch im Ministerium tätig, übernahm 2009 die Leitung des Landgerichts Hildesheim und fünf Jahre später die des Landgerichts Hannover. Dritter Kandidat ist der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig, der zunächst als Rechtsanwalt arbeitete, dann 1993 Staatsanwalt, mehrere Jahre im Justizministerium tätig war und Anfang 2013 Generalstaatsanwalt wurde. Das Verhältnis zwischen Niewisch-Lennartz und Lüttig ist belastet, seit die Ministerin 2015 öffentlich über den Verdacht des Geheimnisverrats gegen ihn sprach, ein Vorwurf, der sich später nicht halten ließ. Gleichwohl soll Lüttig, wie es heißt, von der Ministerin ein hervorragendes Zeugnis erhalten haben. Gleiches gilt offenbar auch für Guise-Rübe, der von Götz von Olenhusen seine Beurteilung bekam. Und auch Otte, die von ihrer Ministerin eingeschätzt werden musste, kann wohl eine exzellente Benotung vorweisen.

Konkurrentenklagen sind nicht ausgeschlossen

Hier aber beginnt ein Problem: Wenn alle Kandidaten Spitzen-Bewertungen erhalten, kommt der Ranghöchste von ihnen zum Zuge. Das wäre nach Lage der Dinge Otte, die als Staatssekretärin ein Gehalt nach der Besoldungsstufe B9 erhält, die Besoldungsstufen von Guise-Rübe und Lüttig liegen darunter. Falls Niewisch-Lennartz sich aber für Otte aussprechen sollte, dürfte es von beiden Mitbewerbern Konkurrentenklagen geben. Deren Argumentation könnte so lauten: Da Staatssekretäre nach politischen Kriterien berufen werden und ein politisches Amt ausüben, beruht ihre Auswahl nicht auf den klassischen Kriterien des Beamtenrechts, nämlich Leistung, Eignung und Befähigung. Deshalb habe Otte ihre Karriere im Ministerium politischen Umständen zu verdanken, und weil das Amt des Staatssekretärs nicht frei zugänglich sei für jedermann, der Leistungsbereitschaft zeigt, dürfe es jetzt beim Vergleich der Bewerber keine Rolle spielen. Dagegen kann eingewandt werden, dass Otte als Staatssekretärin natürlich eine besondere Aufgabe leistet – sie leitet verantwortlich die gesamte niedersächsische Justiz, und diese Tätigkeit qualifiziert sie für die Position der OLG-Präsidentin.   Spannend wird nun, ob Niewisch-Lennartz bis zur Neubildung der Landesregierung Mitte November noch eine Entscheidung fällt oder die Sache der nächsten Regierung überlässt. In der bisherigen rot-grünen Koalition wird auch für möglich gehalten, dass das Bewerbungsverfahren noch einmal ganz neu aufgerollt wird. Wenn es so käme, dürften zumindest die beiden männlichen Kandidaten protestieren – zumal ihnen, wie es heißt, in den Beurteilungen eine hohe Qualifikation bescheinigt worden ist.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #142.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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