Mit der langerwarteten Novelle des Landeshochschulgesetzes will die rot-grüne Regierungskoalition ausgewählten Fachhochschulen ein Promotionsrecht verleihen. Als Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) die Pläne der Landesregierung Anfang März der Öffentlichkeit präsentierte, blieb dieser Punkt eine Randnotiz. Das Land begibt sich damit auch keineswegs in eine Vorreiterrolle, sondern holt im Grunde nur nach, was in vielen anderen Ländern längst üblich ist. Die Kritik an diesem Schritt wird daher auch nur ganz leise vorgetragen. Den Kampf der Universitäten um Selbstbehauptung hat man an dieser Stelle schon vor längerem aufgegeben. Anzumerken bleibt allenfalls, dass die angestammte Aufteilung in Universitäten, an denen die Grundlagen erforscht werden, und Fachhochschulen, die stärker anwendungsorientiert unterwegs sind, künftig noch stärker verschwimmen könnte. Angemahnt wird auch, dass eine Promotion an einer „Hochschule für angewandte Wissenschaften“ den universitären Standards genügen müsse.
Im Wissenschaftsministerium begründet man den Schritt nun aber so: Eine Promotion sei ein zentraler Baustein für wissenschaftliche Karrieren und damit für die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes. „Angesichts der wachsenden Bedeutung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und des Fachkräftemangels sind angemessene Promotionsmöglichkeiten auch dort erforderlich“, teilt das Haus auf Rundblick-Anfrage mit. Ähnlich drückt es auch Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) aus: „Mit der eingebrachten NHG-Novelle wollen wir den Hochschulen für angewandte Wissenschaften endlich eigenständige Möglichkeiten zur Promotion geben. Damit stärken wir die Hochschulen für angewandte Wissenschaft als zentrale Institutionen der qualitätsgesicherten Lehre, des Forschungstransfers und der Fachkräftegewinnung.“
Bislang konnten Studenten einer niedersächsischen Fachhochschule lediglich in Form eines kooperativen Verfahrens promovieren. Seit 2003 gibt es derartige Modelle, bei denen die Fachhochschule zum Kooperationspartner einer Universität wird. Wie viele Promotionen auf diesem Wege zustande gekommen sind, konnte das Wissenschaftsministerium nicht beantworten. 2022 kam dann eine erste Aufwertung: Seitdem können die Hochschullehrer der kooperierenden Fachhochschule als gleichberechtigte Betreuer tätig werden. Künftig soll nun ein eigenständiges „Niedersachsen-Modell“ aufgelegt werden, das in Abstimmung mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaft entwickelt worden ist. Dieses sieht themenzentrierte Promotionszentren und einen übergeordneten Promotionsverband vor. Damit wird der Wortlaut des rot-grünen Koalitionsvertrags umgesetzt, in dem vereinbart wurde, „forschungsstarken Bereichen“ der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein eigenständiges Promotionsrecht zu geben.
Flankiert hatten die Koalitionsfraktionen die Überlegungen im Ministerium mit eigenem Entschließungsantrag, der im Wissenschaftsausschuss des Parlaments allerdings lange Zeit unbearbeitet blieb. Schon 2024 hatte dort der Leiter des Hochschulreferats ausgeführt, dass deutschlandweit vier unterschiedliche Modelle einer FH-Promotion vorzufinden sind: In Bayern und Sachsen-Anhalt gebe es ein dezentrales Modell, bei dem an mehreren Zentren Promotionen gebündelt angeboten werden; in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg verfolge man hingegen ein Vorgehen, bei dem alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften an einer zentralen Einrichtung das Promotionsrecht bündeln; in Schleswig-Holstein könne man mit dem Promotionskolleg ein zentrales-kooperatives Modell vorfinden und in Hamburg ein Ein-Standort-Modell.


