Klaus Wichmann, Vize-Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen und Rechtsanwalt, hat die Feststellungsklage seiner Partei vor dem Verwaltungsgericht Hannover begründet. Die AfD will erreichen, dass der Verfassungsschutz die Beobachtung eines nur unzureichend definierten Teils der Partei – auch mit Handy-Überwachung und V-Leute-Einsatz – einstellen muss. Wichmann erklärt, beim Vorgehen gegen Mitglieder des inzwischen aufgelösten „Flügels“, der rechtsextreme Ansichten vertritt, gerieten unbescholtene AfD-Mitglieder ins Visier der Überwacher. Das sei mit massiven Grundrechtseinschränkungen verbunden, die unzumutbar seien. Umso mehr gelte das, als der Verfassungsschutz pauschal behaupte, ein Fünftel der AfD-Mitglieder in Niedersachsen zählten zum früheren „Flügel“. Diese Annahme aber sei bisher in keiner Weise vom Innenministerium belegt worden.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #159.