Eine geplante Neuregelung der Bestimmungen für Standesbeamte verärgert derzeit viele Städte und Gemeinden. Bis zum Ende vergangenen Jahres mussten Gemeinden, die einen Standesbeamten bestellt hatten, die Personalie schriftlich bei der Standesamtsaufsicht melden. Im Regelfall ist das der zuständige Landkreis, bei kreisfreien Städten gibt es eine eigene Abteilung in der Verwaltung für Standesamtsangelegenheiten. Die Anzeigepflicht steht im Runderlass für die ergänzenden Bestimmungen zum Personenstandsrecht, das zum 31. Dezember 2016 seine Gültigkeit verloren hatte. Am 15. Juni soll eine überarbeitete Version dieses Runderlasses in Kraft treten, allerdings mit dem Zusatz, die Personalie müsse der Aufsichtsbehörde nun vorher gemeldet werden, und der Beamte dürfe erst zwei Wochen nach der Meldung bestellt werden. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) sieht darin einen massiven Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Personalhoheit der Kommunen und verlangt vom zuständigen Innenministerium, auf die Änderung zu verzichten. Das Ministerium rechtfertigt die Änderung mit mehreren Fällen, in denen Standesbeamte eingesetzt worden waren, ohne die erforderlichen Qualifikationen nachweisen zu können. Der Hinweis darauf sei zudem aus den Standesamtsaufsichtsbehörden, also von den Landkreisen gekommen.
„Selbst für den Fall, dass es sich dabei nicht nur um Einzelfälle gehandelt hätte, fiele der Umgang damit immer noch in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen“, sagt Thorsten Bullerdiek, Sprecher des NSGB. Das Ministerium verletze mit seinem Vorhaben die gesetzlich geregelte Kompetenzverteilung zwischen Land und Kommunen. Der Verband will durch seine Kritik verhindern, dass ein solches Verhalten des Landes Schule macht. „Sonst bestimmt irgendwann das Land, wen wir an welcher Stelle einsetzen“, sagt Bullerdiek. Auch das Argument, der Hinweis auf das Problem sei doch aus den Landkreisen selbst gekommen, könne nur bedingt gelten. Bullerdiek zufolge seien es Mitarbeiter der Standesamtsaufsichtsbehörden gewesen, die die Problematik fehlender Qualifikationen diskutiert hätten. Mit der Verwaltungsspitze sei aber keine gemeinsame Haltung beschlossen worden. „Wenn wir die Hilfe des Landes brauchen, dann werden wir schon fragen“, sagt Bullerdiek.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #76.