30. Okt. 2020 · 
Bildung

Ab Montag gelten an Schulen schärfere Corona-Regeln

Die neue Corona-Verordnung des Landes schärft auch in den Schulen die Regelungen noch einmal nach. So bleibt es nicht generell nur bei einer Empfehlung, auch im Unterricht Schutzmasken zu tragen. Stattdessen gilt ab Montag laut Verordnung auch hier eine Maskenpflicht, wenn die Inzidenz im Landkreis über der Zahl von 50 Fällen auf 100.000 Einwohnern liegt oder an der Schule „eine andere Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde“, als zum Beispiel eine Kohorte durch einen Coronavirus-Fall in Quarantäne ist. Grundschulen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Gibt es eine solche Maßnahme an einer Schule und der Inzidenzwert liegt im Kreis oder in der kreisfreien Stadt über 100, muss die Schule in das sogenannte „Szenario B“ wechseln. Dort gibt es dann also wieder wie vor den Sommerferien ein Wechselmodell, bei dem die Klassen in Gruppen unterteilt werden und sich  Präsenzunterricht und Home-Schooling abwechseln. Die Gruppe dürfen dann höchsten 16 Personen umfassen. https://www.youtube.com/watch?v=sCiGsqIhmfc&feature=youtu.be Möglich ist sowohl bei „Szenario B“ als auch bei einer durch das örtliche Gesundheitsamt verfügten Schließung einer Schule die Einrichtung einer Notbetreuung für Kinder der Klassen 1 bis 6. Diese soll in kleinen Gruppe erfolgen und ist auf „das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen“, heißt es in der Verordnung. Die Notbetreuung steht für Kinder zur Verfügung, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigter „in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinen öffentlichen Interesse“ tätig ist sowie in besonderen Härtefällen. Damit lege Niedersachsen als erstes Land einen abgestuften Reaktions-Katalog für den Schulbereich vor, erklärte Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Freitag. „Das Ziel ist, den Präsenzbetrieb zu schützen und so lange wie vertretbar aufrechtzuerhalten. Das ist wichtig für die Kinder und für die Eltern.“ Für Kindertageseinrichtungen kann das Gesundheitsamt  das „Szenario B“ anordnen, wenn im entsprechenden Landkreis die 7-Tage-Inzidenz 100 oder mehr beträgt und zugleich eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine Gruppe angeordnet wurde. In dem Fall sind keine offenen Gruppen mehr möglich, die Gruppen müssen streng getrennt werden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Niedersachsen forderte am Freitag ein sofortiges Schutzprogramm für die Schulen im Land. So müssten Beschäftigte an den Schulen, die den Schutz für ihre Sicherheit benötigten, sofort eine Grundausstattung mit sogenannten FFP2-Masken erhalten. Dort, wo baulich nicht ausreichend gelüftet werden kann, seien technisch geeignete Luftreinigungsgeräte anzuschaffen, hieß es in einer Mitteilung der GEW.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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