Zwölfmal wurde die Sondergenehmigung für die Entnahme des sogenannten Rodewalder Rüden nun schon verlängert. Doch noch immer ist nicht absehbar, dass der Problemwolf gefunden und von Fachleuten getötet werden kann. Bald wird das aber auch nicht mehr nötig sein, denn eine neue gesetzliche Regelung eröffnet dem Umweltministerium nun einen Ausweg aus dieser verzwickten Situation.

„Natürlich haben wir uns das anders vorgestellt“, sagt Gunars Reichenbachs, Sprecher des niedersächsischen Umweltministeriums, auf die Frage, ob die vergebliche Suche nach dem einen speziellen Wolf nicht zu Frustration im gesamten Haus führe. Es gehe jetzt aber nicht darum, zurück zu schauen, sondern nach vorn zu blicken, sagt er. Und der Weg sei nun nicht mehr allzu weit. Noch im Februar soll auf Bundesebene das neue Bundesnaturschutzgesetz beschlossen werden. Bestandteil dieses neuen Gesetzes ist auch eine überarbeitete „Lex Wolf“, die die Hürden für das Töten einzelner Wölfe deutlich absenken wird.

Sobald das neue Bundesgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, wird Niedersachsen eine eigene Wolfsverordnung beschließen. Vorbereitet wird diese zurzeit, ab April soll sie dann in die Verbandsbeteiligung gehen.

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Ziel dieser Wolfsverordnung ist es, eine rechtliche Absicherung bei der Entnahme von auffälligen Wölfen zu gewährleisten. Dazu werden darin zum Beispiel unterschiedliche Fallgruppen festgelegt. Es soll also einen Unterschied machen, ob ein Wolf auf einem Deich oder im Landschaftsschutzgebiet auffällig geworden ist, welche Tierart davon betroffen war oder ob sich das Tier einem Menschen oder einem Wohngebiet angenähert hat.

Rechtssicher festgelegt werden sollen dann auch die Konsequenzen, die einem Problemwolf jeweils drohen: Wird er mit einem Sender versehen, vergrämt oder entnommen? Bei Nutztierrissen erfolge zudem die Definition des jeweils zumutbaren Herdenschutzes, erklärt eine Sprecherin des Umweltministeriums.  Außerdem werde ein Fütterungsverbot festgeschrieben. Konkret bedeuten diese geplanten Änderungen, dass im Fall des Rodewalder Rüden nicht mehr eine Sondergenehmigung mit Bezug auf einen einzelnen Wolf erteilt werden muss. Diese sei dann „obsolet“, sagt Reichenbachs. Stattdessen kann dann in Zukunft ein gesamtes Problemgebiet umrissen werden, in dem sukzessive Tiere eines Wolfsrudels getötet werden können, bis sich das Problem erledigt hat.


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Die Tötung des Rodewalder Rüden gestaltete sich unter anderem deswegen so problematisch, weil sichergestellt werden musste, dass das richtige Tier erwischt wird. Zwar trauen sich Fachleute auch zu, das gesuchte Tier visuell ausmachen zu können, wenn sie nur nah genug herankämen. Es wurde aber auch versucht, das Tier in einer Lebendfalle zu fangen und anhand einer DNA-Untersuchung zu identifizieren. Nur ging allerdings in dem gesamten Jahr nie auch nur ein einziges Tier in die Falle. Im Umweltministerium führt man das auf die besondere Schläue und Geschicklichkeit der Wölfe zurück, sowie auf den Umstand, dass sich die Tiere pro Nacht problemlos 70 Kilometer weit bewegen können. Sogar ein externer Dienstleister, der mit der Entnahme beauftragt worden war, habe es nicht geschafft, den Wolf zu fangen oder zu töten, berichtet der Ministeriumssprecher.

Hoher Schutz des Wolfs bleibt bestehen

Die neue Wolfsverordnung werde aber den hohen Schutz des Wolfes nicht fundamental antasten, beteuert Reichenbachs, das sei ein absolutes Tabu. Der Wolf genieße schließlich über die Berner Konvention einen umfassenden Schutz. Auch bleibe Minister Olaf Lies (SPD) dabei, keine „wolfsfreien Zonen“ einrichten zu wollen, wie das von einigen Wolfskritikern gefordert wurde. Diese seien ein reines Phantasiekonstrukt, das es niemals geben könne, erklärte sein Sprecher im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.

Allerdings räumte er ein, dass durch die neue Regelung zur nicht-spezifischen Entnahme von Tieren eines Wolfsrudel auch der Schutz des einzelnen Tieres herabgesetzt werde. Reichenbachs glaubt auch nicht, dass dieser Schritt nun die sehr emotional geführte Debatte um den Wolf befrieden wird. Was erreicht werden soll, sei ein normaler Umgang mit dem Wolf. Das bedeutet für ihn: Wo es notwendig ist, muss der Abschuss möglich sein. Ansonsten soll sich der Wolf in der Natur frei bewegen können.