Niedersachsens Landeswahlleiterin Ulrike Sachs hat eine bevorstehende Entscheidung des Landeswahlausschusses am 2. Juli angekündigt. Es geht um die Frage, welche Parteien zur Kommunalwahl zugelassen werden – da sie die nötigen Unterstützerunterschriften vorgelegt haben. Das heißt nun nicht, dass diese Parteien sich in allen Gemeinden und Kreistagen bewerben. Vielmehr dürfte die meisten der kleinen Gruppierungen nur in ausgewählten Kommunen antreten.

Neben der CDU, der SPD, den Grünen, der FDP, den Linken und der AfD treten an die „Basisdemokratische Partei“ (die zu den Corona-Gegnern gerechnet wird), das „Bündnis C – Christen für Deutschland“, das „Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit“, „Demokratie in Bewegung“, die „Deutsche Kommunistische Partei“, die „Deutsche Zentrumspartei“, „Die Demokraten“, „Die Friesen“, „Die Haie-Partei mit Biss“, „Die Rechte“, „Die Republikaner“, „Die Urbane. Eine Hip-Hop-Partei“, die „Freien Wähler“, die „Liberal-Konservativen Reformer“ (eine Abspaltung der AfD), die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“, die „Ökologische Demokratische Partei“, die „Partei“ (die als Satirepartei schon viele Mandate hat), die „Partei Mensch, Umwelt, Naturschutz“, die „Piratenpartei“ und die Partei „Volt“ (in der junge Europa-Befürworter aktiv sind).