Die Außendarstellung ist nun nicht gerade optimal – aber mehr war offenbar nicht möglich. Schon seit Januar liegt im Landtag ein CDU-Antrag vor, der die Überschrift trägt: „Völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands verurteilen – Freiheitskampf des ukrainischen Volkes unterstützen“. Wochenlang wurde darüber in den Landtagsgremien mehr oder weniger intensiv diskutiert, und jetzt, kurz vor der endgültigen Abstimmung im Landtag am Donnerstagabend, kommt es zu einem Kuriosum: Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen haben am 7. Juni einen eigenen Antrag vorgelegt, der in mehreren Punkten ähnlich klingt wie der von der CDU. Er hat die Überschrift: „Völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands verurteilen – Freiheitskampf der Ukraine weiterhin unterstützen“.

Das ist nun das klare Signal: Rot-Grün und die CDU können sich nicht auf eine gemeinsame Formulierung verständigen, und wegen der rot-grünen Mehrheit im Landtag dürfte am Ende dann die von SPD und Grünen vorbereitete Version die meisten Stimmen erhalten und beschlossen werden.
Die spannende Frage lautet nun, worin sich beide Initiativen denn grundsätzlich unterscheiden. Es fängt damit an, dass die CDU im Januar noch viele Forderungen und Positionen aufgestellt hat, die inzwischen – fünf Monate später – teilweise schon erfüllt wurden. Das betrifft sowohl Waffenlieferungen wie Hilfseinsätze und humanitäre Aktionen. Im Antrag von SPD und Grünen wird nun aufgezählt, was bereits geschehen ist – und dass diese Schritte nötig waren. Wenn es nur um diese Unterschiede gegangen wäre, hätte es sehr wohl eine Verständigung auf einen gemeinsamen Antrag geben müssen. Doch die Unterschiede liegen in drei anderen Punkten:
Im CDU-Antrag heißt es: „Der Landtag stellt fest, dass eine Relativierung der russischen Aggression durch ehemalige und amtierende Volksvertreter auf das Schärfste zu verurteilen ist.“ Das klingt nun so, als ziele das auf Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) ab, der wegen seiner Nähe zum russischen Diktator Putin auch parteiintern erheblich angegriffen wird. Aber auch AfD-Politiker könnten gemeint sein. Im Antrag von SPD und Grünen heißt es an dieser Stelle: „Der Landtag stellt fest, dass eine Relativierung der russischen Aggression auf das Schärfste zu verurteilen ist.“
Die CDU hatte in ihren Antrag geschrieben: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die derzeit ruhenden Partnerschaften mit den Regionen Perm und Tjumen in der Russischen Föderation mit sofortiger Wirkung zu kündigen, da die russischen Regionen und deren jeweilige politische Führung den russischen Angriffskrieg in der Fläche unterstützen.“ Im rot-grünen Antrag hingegen heißt es: „Der Landtag stellt fest, dass die formellen Landespartnerschaften mit den Regionen Perm und Tjumen sowie zahlreiche kommunale Partnerschaften mit Russland bis auf Weiteres ruhen.“
Die CDU hatte formuliert: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, schnellstmöglich offizielle Partnerschaften des Landes mit Regionen in der Ukraine zu schließen.“ Rot-Grün schreibt: „Der Landtag bittet die Landesregierung, schnellstmöglich noch in diesem Jahr eine offizielle Solidaritätspartnerschaft des Landes mit einer Region in der Ukraine zu schließen.“ Später wird dann hinzugefügt: „Ziel ist es, eine langfristige Partnerschaft des Landes zu etablieren.“ Was nun der Unterschied zwischen einer „Solidaritätspartnerschaft“ und einer „offiziellen Partnerschaft“ ist, wird indes nicht deutlich.



