16. März 2016
Archiv

Zum Tage: Undurchsichtiges aus Berlin

(rb) Der Verbandsdirektor der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw), Heiner Pott, versteht die Bundesregierung nicht mehr. Die Rahmenbedingungen für effizienten, kostengünstigen Wohnungsbau würden immer unverständlicher, die Absichten der Bundespolitik immer undurchsichtiger. Auf der einen Seite versuche das Bundesbauministerium, den Neubau, die energetische Sanierung und den generationengerechten Umbau des Wohnungsbestandes zu intensivieren. Andererseits schränkten die aktuellen Mietrechtspläne des Bundesjustizministeriums diese Bemühungen wieder ein. Bauen, Sanieren und Vermieten werde wirtschaftlich unattraktiver gemacht und durch einen unnötigen Eingriff in die Mietsystematik „ausgebremst“. Das Justizministerium sende ein fatales Signal an die kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, die sich landauf, landab insbesondere für Menschen mit kleinem Geldbeutel engagierten, kritisierte der Verbandsdirektor jetzt in Hannover. Die jüngste Mietrechtsnovelle ist erst ein Jahr alt: Am 5. März 2015 passierte das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (MietNovG) den Bundestag. Seither können die Länder die zulässige Miete bei der Wiedervermietung in ausgewählten Wohngegenden auf die ortsübliche Miete plus zehn Prozent begrenzen. Nun plant Bundesjustizminister Heiko Maas mit dem „Mietrechtspaket II“, den Prozentsatz, mit dem die Modernisierungskosten bei der Miete berücksichtigt werden, von elf auf acht Prozent abzusenken. Gleichzeitig ist für Mieterhöhungen nach Modernisierung eine Kappungsgrenze vorgesehen: Die Miete soll in einem Zeitraum von acht Jahren um nicht mehr als 50 Prozent und maximal vier Euro pro Quadratmeter steigen können. Zudem soll der Berechnungszeitraum beim Mietspiegel von vier auf zehn Jahre verlängert werden. Dies würde wie ein „Investitionsblocker für die Wohnungswirtschaft“ wirken; so werde es nicht gelingen, mehr bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen in Deutschland zu schaffen, befürchtet Pott. Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung an einer „Wohnbau-Offensive“. Ziel ist es, die Zahl der jährlich neugebauten Wohnung von aktuell etwa 270 000 auf mindestens 350 000 zu steigern. Dafür plädiert das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“, das dem Bundestag jetzt seinen Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen vorgelegt hat. Diesem Bündnis gehören neben Fachpolitikern u.a. die kommunalen Spitzenverbände, Gewerkschaften, Baugewerbe und Mieterbund an. Kern ist ein „Zehn-Punkte-Programm“. Damit werden die Kommunen und Länder aufgefordert, ihre Liegenschaftspolitik anzupassen, also Grundstücke verbilligt für den Sozialen Wohnungsbau anzubieten und bei der Vergabe die sogenannte Konzeptqualität zu berücksichtigen sowie die erhöhten Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau zweckgerichtet einzusetzen. Zudem soll das Genossenschaftsrecht überarbeitet werden, um die Neugründung kleinerer Zusammenschlüsse zu erleichtern. Private Investoren sollen durch steuerliche Anreize zur Schaffung günstigen Wohnraums bewegt werden. Durch Anpassungen im Baugesetzbuch sowie der Baunutzungsverordnung will die Bundesregierung zudem die Möglichkeit schaffen, Wohnsiedlungen „nachzuverdichten“ und Baulü-cken zu schließen. Eine neue Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ soll eine gemischte Nutzung in innerstädtischen Lagen erlauben und sich in den Raumordnungs- und Bebauungsplänen der Länder und Kommunen wiederfinden. Im Interesse günstigen Bauens wird befürwortet, das „serielle Bauen“ zu forcieren. Dafür ist eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft geplant. Zudem sollen Normen, Standards und gesetzliche Anforderungen im Bauwesen überprüft werden. Als „begleitende Maßnahmen“ sind u.a. eine bessere Förderung für energieeinsparende Neubauten und Sanierungen sowie die Unterstützung von altersgerechtem und energetischem Umbau von Quartieren vorgesehen. Eine große Mehrheit der Bündnispartner schlägt zudem vor, die Grunderwerbssteuersätze auf ein „investitionsfreundliches Niveau“ abzusenken und die Grundsteuer zu reformieren. bri
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #53.
admin
Autoradmin