(rb) Das von Bund und Ländern beschlossene Integrationskonzept hat aus kommunaler Sicht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das Papier lasse die Städte und Gemeinden, in deren örtlichen Gemeinschaften Integration geschieht, noch völlig unberücksichtigt, findet der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Dr. Marco Trips. Insbesondere die vorgesehene Wohnsitzauflage, die die anerkannten Asylbewerber auch in die ländlichen Regionen bringen soll, sei ein milliardenschweres Vorhaben, auf das der ländliche Raum so in keiner Weise vorbereitet sei. Die Kreisvorstandskonferenz des Verbandes der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, zu der am Donnerstag rund 80 Bürgermeister/innen und Ratsmitglieder zum Niedersächsischen Sparkassenverband nach Hannover gekommen waren, hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket beraten und beschlossen, in dem es vor allem ums Geld geht.
Nachdem es ganz besonders die Gemeinden waren, die die Flüchtlingskrise gestemmt hätten, werden sie auch bei der Integration die zentrale Rolle spielen – aber nicht ohne die finanzielle Unterstützung von Bund und Land, betonte Trips. Erforderlich sei hauptamtliches Personal, das sowohl für die Belange anerkannter Flüchtlinge als auch der ehrenamtlich Tätigen sowie Unternehmen und Verbände Ansprechpartner ist und gemeinsam mit den Akteuren vor Ort die notwendige Integrationsstrategie entwickelt. Mit dem vorhandenen Personalbestand sei das nicht leistbar. Der kommunale Spitzenverband verlangt von Bund und Land bezahlte Integrationskoordinatoren, die Netzwerke errichten, sich um die interkulturelle Öffnung der Verwaltung kümmern und das Ehrenamt koordinieren. Die Förderung von Koordinierungsstellen allein auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte reiche dafür nicht.
Richtig ins Geld geht es allerdings bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen, die nach dem Willen von Bund und Ländern fair sein soll und Ghettobildungen vermeidet. Für die Ansiedlung dieser Menschen seien Schulen und Kitas ebenso notwendig wie die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze. Der NSGB geht von einem Bedarf von weiteren 15 000 Erziehern und 22 000 Lehrkräften sowie von rund 400 000 neuen Wohnungen aus. Diese migrationsbedingten Mehrkosten müssten vollständig von Bund und Land getragen werden. Die Ansage des Bundes, er werde sich an den Kosten „substanziell“ beteiligen, weise zwar in die richtige Richtung, müsse aber noch mit den entsprechenden Finanzmitteln hinterlegt werden, heißt es in dem Beschluss. Mit der vereinbarten Wohnsitzauflage dürfe dem ländlichen Raum nicht eine Herkulesaufgabe zugewiesen werden, mit der er am Ende womöglich allein dasteht. Nach dem gesamtstaatlichen Integrationskonzept sollen „die Potenziale ländlicher Regionen, insbesondere im Hinblick auf Wohnraum, Arbeitsplätze, Integrationsangebote und gesellschaftlichen Zusammenhalt angemessen berücksichtigt werden“. Dies sei nur denkbar in Verbindung mit einem Infrastrukturprogramm, heißt es.
Nicht zuletzt war auch die unsichere weitere Entwicklung in der Flüchtlingsfrage Thema der Konferenz. Man war sich einig, dass die Zuwanderung – trotz der aktuell geringen Zugangszahlen – noch längst nicht vorbei ist. Gefragt sei nach wie vor ein Einwanderungsgesetz, denn gerade auf Deutschland laste wegen der hohen Wirtschaftskraft, der Freiheit und schließlich auch der Leistungen für die Flüchtlinge ein besonders hoher Migrationsdruck. Es sei an der Zeit, dass der Deutsche Bundestag die Regeln für die Zuwanderung diskutiert, sie europäisch einbindet und in einem einheitlichen Zuwanderungsgesetz festlegt. azDieser Artikel erschien in Ausgabe #92.