(rb) Nach zweijähriger intensiver gemeinsamer Arbeit hat die 33 Mitglieder umfassende Bund-Länder-Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ in Berlin ihren Abschlussbericht vorgelegt, der einvernehmlich beschlossen worden war. Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel, der als Ländervertreter in dem Gremium mitgewirkt hat, sprach am Dienstag von einem „großen Erfolg für den Neubeginn bei der Suche nach einem Atommülllager in Deutschland“. Das sei vor allem vor dem Hintergrund der sehr kontroversen Interessenlage ein außerordentlich konstruktiver Prozess gewesen. Für Wenzel und die rotgrüne Landesregierung gilt das vor allem für die jahrzehntelange Vorfestlegung der Atomindustrie auf den Endlagerstandort Gorleben. Diese sei mit den Vereinbarungen im Abschlussbericht der Kommission nun „vom Tisch“, sagte der Grünen-Politiker in Hannover.
Diese Meinung wird allerdings vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nicht geteilt, dessen stellvertretender Bundesvorsitzender Klaus Brunsmeier als einziges stimmberechtigtes Mitglied den Abschlussbericht abgelehnt hatte. Als einen der Gründe dafür, dass die Kommission ihre eigenen Ansprüche nicht erfüllt habe, nannte Brunsmeier den Standort Gorleben. Die Kommission habe sich bei einem neuen Endlager-Suchverfahren nicht zu einem Verzicht auf Gorleben durchringen können, sagte er am Dienstag. Auch die Landtagsgrünen in Niedersachsen sind nicht damit zufrieden, dass „der weitere Umgang mit Gorleben während des gesamten Verfahrens ein Dauerthema bleiben“ werde. Die atompolitische Sprecherin der Fraktion, Miriam Staudte, findet es „ernüchternd“, dass das grünschwarz regierte Baden-Württemberg ebenfalls darauf gepocht habe, Gorleben im Spiel zu halten.
Die Punkte, auf die sich die Kommissionsmitglieder in einer Vereinbarung verständigt haben, betreffen sowohl Fragen der geeigneten Formationen als auch die Sicherheitsanforderungen und den Rechtsschutz. Geklärt ist somit vor allem die Frage, dass der Atommüll nach Abkühlung tief unter die Erde kommt. Es wurde festgelegt, dass das Deckgebirge eine möglichst mächtige und vollständige Überdeckung mit grundwasserhemmenden Gesteinen vorweisen muss. Die Grenztemperatur sollte sowohl zur Vermeidung von Wärmeausdehnungen mit Rissbildung als auch wegen einer möglichen Rückholung oder Bergung von Atommüll bei einheitlich 100 Grad Celsius für die Einlagerung in Ton- oder Salzgestein sowie Kristallin (Granit) liegen. Zudem wird der Ausschluss von Kristallin in der Vereinbarung aufgehoben. Wie es heißt, könne der Nachweis der Sicherheit auch über ein Zusammenwirken des Wirtsgesteins mit geotechnischen oder technischen Barrieren erfolgen. Die Kommission will die Option einer Rückholung bzw. Bergung des kontaminierten Abfalls in jedem Fall offenhalten. Die Rede ist von einer „Fehlerkorrektur“, die allerdings eine Überarbeitung der Sicherheitsanforderungen erfordert. Schließlich soll der im Standortauswahlgesetz festgeschriebene Rechtsschutz auf Grundeigentümer ausgedehnt werden, die die korrekte Anwendung der gesetzlichen Grundlagen vor einer untertägigen Erkundung von einem Gericht überprüfen lassen können.
Umweltminister Wenzel äußerte sich gleichwohl über die Vereinbarungen und die Arbeit der der Kommission insgesamt hochzufrieden. Erstmals seien wesentliche Aspekte und Details einer Aufgabenstellung von nationaler Tragweite nicht hinter verschlossenen Türen von Industrie und Gremien erörtert worden, sondern vor den Augen der Öffentlichkeit. Die Erfahrungen dieses intensiven Arbeitsprozesses mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft seien beispielgebend, findet der Grünen-Politiker. Versöhnlich zeigte sich aber auch der BUND, der sein ablehnendes Votum nicht als Zeichen für einen Stillstand verstanden wissen will. Die Kommission habe eine Reihe von sinnvollen Vorschlägen zur Verbesserung der Standortauswahl gemacht, die jetzt in das gesetzliche Regelwerk einfließen müssten, ebenso wie die weitergehenden Forderungen des Umweltverbandes, darunter u.a. auch die nach einer verfassungsrechtlichen Absicherung des Atomausstiegs. azDieser Artikel erschien in Ausgabe #124.