Rüdiger Zemlin, FDP-Politiker aus Hameln-Bad Pyrmont, darf nicht zur Landratswahl antreten. Die Stadt Hameln stellte ihm keine "Wählbarkeitsbescheinigung" aus, denn Zemlin hat das 67. Lebensjahr bereits überschritten. Das ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz als Altersgrenze definiert. Dagegen ging Zemlin mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover vor. Dieser wurde abgelehnt, wie das Gericht am Montag mitteilte – aus einem formalen und einem inhaltlichen Grund. Formal sei das Verfahren erst mit einem Wahleinspruch nach der Wahl anzufechten. Zudem sei die Kammer der Auffassung, "dass diese Altershöchstgrenze weder die Grundrechte des Antragstellers verletze noch eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung darstelle. Die Altersgrenze sei nicht willkürlich, da sie an die beamtenrechtlichen Regelungen angepasst sei. ... Insbesondere mit Blick auf die Amtszeit von acht Jahren überwiege das Interesse an einer kontinuierlichen und effektiven Leitung der Kreisverwaltung gegenüber den Interessen des Antragstellers." Der FDP-Kreisverband argumentiert dagegen, es sei schwer erklärlich, dass man mit 70 zwar Bundeskanzler, aber nicht Landrat sein dürfe. "Die Kandidatur von Rüdiger Zemlin bietet die Chance, die niedersächsischen Regelungen politisch und rechtlich auf den Prüfstand zu stellen und an die gesellschaftliche Realität des 21. Jahrhunderts anzupassen", heißt es auf der Website. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.


