Für das Wohngeld-Problem auf den ostfriesischen Inseln ist vorerst keine Lösung in Sicht. Das geht aus einem Schriftwechsel zwischen dem Bürgermeister von Borkum, dem niedersächsischen Sozialministerium und dem Bundesbauministerium hervor. Wohngeld auf den Inseln richtet sich aufgrund der niedrigen Einwohnerzahl nach dem Mietniveau des Landkreises. Deshalb gilt zum Beispiel für die Insel Borkum das Mietniveau des Landkreises Leer, obwohl die Inselmieten deutlich höher liegen. Das niedersächsische Sozialministerium sieht dadurch Härten bei Wohngeldberechtigten. „Die Festlegung der Mietenstufen nach dem Wohngeldgesetz wird dieser Situation nicht gerecht“, heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion.

Als Wohnung meistens zu klein: Der Strandkorb – Foto: Jakob Brüning

Das niedersächsische Sozialministerium befürwortet zwar eine Länderöffnungsklausel im Wohngeldgesetz des Bundes, macht aber zugleich darauf aufmerksam, dass es gegen eine solche Lösung berechtigte fachliche Bedenken gibt. Die Einführung eines wohngeldrechtlichen Sonderstatus für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner würde stark in die grundsätzliche Systematik des Wohngeldrechts eingreifen, heißt es aus dem Ministerium. Auch das Bundesbaubauministerium sieht das Problem, dass aus der vorhandenen Datenlage auf den Inseln keine klaren und nachvollziehbaren Maßstäbe abgeleitet werden können. Das ließe auch eine Länderöffnungsklausel nicht zu.

Schleswig-Holstein hatte das Problem gelöst, indem die Einzelgemeinden der Insel Sylt zu einer Gemeinde Sylt mit dann mehr als 10.000 Einwohnern zusammengelegt wurden. Auf die ostfriesischen Inseln sei das laut Sozialministerium aber wohl nicht übertragbar.