Wird Staatskirchenleistung geändert? Landesbischof kurbelt Spekulationen an
Ralf Meister, Landesbischof der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, hat mit einer Bemerkung am Rande der EKD-Synode in Bremen neue Spekulationen über eine mögliche Gesetzesinitiative der künftigen Ampel-Koalition in Berlin angeheizt. Es geht um die sogenannten Staatskirchenleistungen, die auf die Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts zurückgehen. Als Gegenleistung dafür, dass kirchliche Gebäude und Besitztümer in staatlichen Besitz wechselten, bekamen die Kirchen eine Entschädigung – die allerdings vorübergehend sein sollte. Doch die Leistung blieb dauerhaft und fließt bis heute. Sie betrug, wie eine Sprecherin Meisters der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ mitteilte, für die hannoversche Landeskirche im vergangenen Jahr 26,6 Millionen Euro. Das Geld fließe in die Besoldung der Pfarrer und kirchlichen Leitungsfunktionen, die damit dann auch stärker an den Staat gebunden werden.
Nun erwähnte Meister am Rande der EKD-Synode, die Kirche müsse prüfen, „in welchen staatlichen Analogien wir uns befinden und inwieweit die noch zukunftsfähig sind“. Die Formen der kirchlichen Verwaltung seien „staatsanalog aufgebaut“ worden, dies müsse überprüft werden. Die Staatsleistungen seien das eine, der Körperschaftsstatus der Kirche das andere – beides folge aus dieser besonderen, in das frühe 19. Jahrhundert zurückreichenden rechtlichen Konstruktion. Kritiker hatten schon vor längerem das beständige Wachstum dieser Staatsleistungen analysiert und angeprangert, das auch an der Koppelung der Pastorengehälter an die der Landesbeamten liegt.
So sollen es in Niedersachsen 2020 insgesamt knapp 50 Millionen Euro gewesen sein, mehr als das Zehnfache bundesweit. Meisters selbstkritische Aussage kann auch mit den Koalitionsverhandlungen der Ampel in Berlin zusammenhängen, denn FDP und Grüne hatten Anfang des Jahres gemeinsam mit der Linkspartei einen Reformvorschlag unterbreitet, der eine Ablösung des Systems und eine Beendigung der Staatskirchenleistungen vorsieht – über den Weg, zunächst eine pauschale Ablösesumme an die Kirchen zu überweisen. Diese Initiative blieb indes in den Ausschussberatungen des Bundestags stecken.
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