Darum geht es: Nach dem radikalen Auftreten einiger Tierschutzorganisationen im Fall „Chico“ und immer wieder auftauchenden Videos über Tierschützer, die in Ställe einbrechen, fordert Agrarministerin Barbara Otte-Kinast, Vereinen wie Peta in bestimmten Fällen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Ein Kommentar von Isabel Christian.
Sie sind zu weit gegangen, das steht außer Frage. Nachdem der Staffordshire-Terrier-Mischling „Chico“ in der vergangenen Woche eingeschläfert wurde, drohte die Tierrechtsorganisation „Animal Peace“ im sozialen Netzwerk Facebook offen den verantwortlichen Behördenmitarbeitern und Veterinären mit Mord. „Wir fordern die Todesstrafe für die verantwortlichen, unberechenbaren Mörder“, postete die Vorsitzende des Vereins, Silke Ruthenberg, am 16. April. Animal Peace ist eine von mehreren Tierrechtsorganisationen in Deutschland, die besonders radikal auftreten. Sie operieren nach dem Grundsatz: Je schriller, desto besser für unsere Selbstvermarktung. Daraus macht Ruthenberg nicht einmal ein Geheimnis.
Angesichts solcher Methoden kann man schon mal auf die Idee kommen, ob ein Verein, der sich zum Anwalt für Tiere aufschwingt und gleichzeitig seinem Hass auf alle weniger fanatischen Tierliebhaber ungehemmt Ausdruck verleiht, noch der Gemeinschaft nutzt. Wenn Agrarministerin Barbara Otte-Kinast in diesem Zusammenhang eine schärfere Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Tierrechtsorganisationen gefordert hätte, wäre dagegen nichts einzuwenden gewesen.
Doch ihre Forderung stützt sich auf eine andere Straftat, die Tierrechtsorganisationen gern begehen: Das Einbrechen in Ställe mit anschließender Veröffentlichung der dort gedrehten Videos. „Ich bin dafür, dass dieser Status bei Tierrechtsorganisationen, die in Ställe einbrechen, überprüft und im Zweifelsfall aberkannt wird“, sagte Otte-Kinast Anfang der Woche in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Denn ob Wohnhaus oder Stall, Einbruch bleibe Einbruch. In der Sache hat sie Recht. Warum sollte das gewaltsame Eindringen in einen Stall legal sein, wenn es das bei einem Wohnhaus nicht ist? Doch in dieser Diskussion geht es eben nicht nur um die Sache. Es geht auch um die Motivation. Und an dieser Stelle müsste die Ministerin ansetzen, wenn sie das Problem mit einem für beide Seiten akzeptablen Kompromiss lösen wollte.
Auch die Landwirte sind gefragt
Ein erst vor knapp zwei Monaten gefälltes Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg in Sachsen-Anhalt ist das bislang deutliche Zeichen, die wie Justiz die Thematik bewertet. Es bestätigte in dritter Instanz den Freispruch für drei Tierschutzaktivisten, die in einen Stall eingebrochen sind, dort heimlich gefilmt haben und mit ihren Aufnahmen Missstände in dem Schweinezuchtbetrieb aufgedeckt haben. Alle drei Gerichte werteten das Agieren der Angeklagten im Sinne des Tierschutzes und damit für die Gemeinschaft höher als das Recht des Landwirts auf Unversehrtheit seines Besitzes.
Und darin schwingt noch eine andere Botschaft mit: Wenn erst gegen das Gesetz verstoßen werden muss, damit Missstände aufgedeckt werden können, dann hat der Gesetzgeber versagt. Das Urteil ist daher als Aufforderung an die Politik zu sehen, eine Lösung zu finden, die mehr Transparenz in der Tierhaltung schafft.
Das wird sich aber nicht erreichen lassen, indem die rot-schwarze Landesregierung ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt und sich dafür ausspricht, dass Stalleinbrüche als Straftat intensiv geahndet werden. Und schon gar nicht, indem Tierschutzorganisationen die Gemeinnützigkeit abgesprochen wird, wegen der sie diese Taten überhaupt erst begehen. Stattdessen muss die Ministerin dafür sorgen, dass Tierschutzorganisationen keinen Grund mehr haben, in Ställe einzubrechen. Etwa, indem die Veterinärbehörden gestärkt werden.
Aber es sind auch die Landwirte gefragt. Viele gehen den Weg schon und öffnen ihre Höfe für alle, die sich dafür interessieren. Das ermöglicht den Landwirten auch, manche Haltungspraktiken, die auf den ersten Blick dramatisch wirken, zu erklären. Im Umkehrschluss muss es Peta und anderen Organisationen erschwert werden, mit dem Videomaterial Propaganda für den eigenen Verein zu machen. Wer Videomaterial wochenlang zurückhält und erst dann veröffentlicht, wenn aus Sicht der Vereinsinteressen der größtmögliche Nutzen zu erwarten ist, der handelt nicht im Interesse der Tiere. Und dann ist der Einbruch in einen Stall auch nicht mehr als ein Einbruch.
Mail an die Autorin dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #79.