29. Mai 2023 · 
Justiz

Weshalb ein mögliches Ausscheiden des Justiz-Staatssekretärs Smollich kompliziert werden könnte

Thomas Smollich, Justiz-Staatssekretär, könnte bei einem möglichen – aber unwahrscheinlichen – vorzeitigen Ende seiner Amtszeit einige Folgewirkungen in der Landesregierung auslösen. Das hängt mit der Tatsache zusammen, dass der 60-jährige Sozialdemokrat vor seiner Amtsübernahme im Ministerium nicht formell erklärt hat, sein Richterverhältnis mit dem Land Niedersachsen beenden zu wollen.

Kathrin Wahlmann und Thomas Smollich bilden
seit November 2022 die neue Hausspitze im Niedersächsischen
Justizministerium. | Foto: MJ

Damit hätte Smollich, sollte er vor Erreichen des Ruhestandsalters als Staatssekretär ausscheiden, einen Anspruch auf Rückkehr in den Richterdienst auf eine R8-Stelle. Bisher gibt es nur eine einzige R8-Stelle im Land Niedersachsen, und die ist für Smollichs frühere Position als Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg reserviert.

Konkurrenzstreit beim OVG Lüneburg deutet sich an

Zwar ist das OVG augenblicklich führungslos, es deutet sich um die Smollich-Nachfolge dort ein Konkurrentenstreit an. Sollte aber das OVG zum Zeitpunkt eines vorzeitigen Ausscheidens von Smollich als Staatssekretär schon einen neuen Präsidenten haben, müsste für Smollich eine neue R8-Stelle geschaffen werden. Auf Anraten der unabhängigen Landtagsjuristen hat der Landtag jetzt Finanzminister Gerald Heere (Grüne) ermächtigt, für den Fall der Fälle eine zweite R8-Stelle zu schaffen, damit Smollichs möglicher Anspruch dann vom Land erfüllt werden könnte.



Die Landtagsjuristen wiesen darauf hin, dass im Beamtenrecht eine Lücke besteht. Für niedersächsische Richter, die in Niedersachsen Staatssekretäre werden, ist der Übergang vom einen in das andere Dienstverhältnis nicht geregelt. Es gibt lediglich Vorschriften für Richter, die Abgeordnete oder Minister werden.

Dieser Artikel erschien am 30.5.2023 in Ausgabe #97.

Artikel teilen

Teilen via Facebook
Teilen via LinkedIn
Teilen via X
Teilen via E-Mail