
Immer neue Betrugsmaschen im Internet werden unachtsamen Konsumenten zum Verhängnis. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt deshalb vor manipulativen Designs, Social-Media-Shops oder unseriösen Online-Coachings. „Eigentlich kann man im Internet schon fast niemandem mehr glauben“, sagte die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Petra Kristandt, bei der Vorstellung ihres neusten Tätigkeitsberichts. „Durch Künstliche Intelligenz können die Kriminellen der Welt jetzt noch schneller fälschen oder Internetseiten nachbauen. Es wird unübersichtlicher und immer mehr Menschen fallen darauf herein.“ Drei konkrete Beispiele aus dem vergangenen Jahr hat Kristandt mit ihrem Team am Donnerstag der Öffentlichkeit vorgestellt. Im ersten Fall geht es um die Urlaubs-Plattform „ab-in-den-urlaub.de“, die von der Verbraucherzentrale abgemahnt wurde. Das Online-Portal nutzt sogenannte „Dark Pattern“, also Designbausteine, die interessierte Besucher künstlich unter Druck setzen und somit zu einem unüberlegten Kauf anreizen sollen. Dazu zählen beispielsweise durchgestrichene Preise, die Rabatte suggerieren, oder Informationen über die Anzahl der aktuellen Suchanfragen für eine bestimmte Region. Kristandt führte aus, dass derartige „Dark Pattern“ zwar durch den Digital-Services-Act der EU verboten seien. Der Gesetzestext bleibe allerdings im Detail zu unkonkret. Deshalb werde es wohl auf langwierige Gerichtsverfahren hinauslaufen, in denen die Fälle geklärt werden müssen. Für den aktuell auf EU-Ebene diskutierten Digital-Fairness-Act fordert Kristandt nun, die entsprechenden Mechanismen genauer zu betrachten und dann zu regeln beziehungsweise zu verbieten. Vorbildhaft könne das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sein, in dem mithilfe einer schwarzen Liste bestimmte Praktiken eindeutig untersagt werden.
Zu Vorsicht mahnt die Verbraucherzentrale auch bei Verkaufsprogrammen in den sozialen Medien. Beispielhaft stellte Kristandt ein Angebot der Firma „markenboss.de“ mit Sitz in Langenhagen (Region Hannover) dar. Auf der Seite werde behauptet, dass bei einem Kauf während einer Livestream-Vorführung das Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Das sei rechtlich so nicht haltbar, häufig genug kämen die Anbieter mit solchen Hinweisen auf ihren Websites aber durch. Zu besonderer Vorsicht ruft die Verbraucherzentrale bei den Bezahlmethoden auf. Insbesondere „Influencer“ nutzten die vermeintliche Vertrauensbasis zu ihren Kunden dazu aus, diese zu Geld-Transaktionen über die Freunde-Funktion des Bezahldienstleisters Paypal zu animieren. In diesem Fall verfällt jedoch der Käuferschutz, warnt Kristandt, und Kunden könnten ihr Geld anschließend nicht mehr zurückfordern. Befinde sich ein Online-Shop in Deutschland, könne die Verbraucherzentrale noch helfen. Doch bei Firmen mit Sitz beispielsweise in Dubai fehlten dann komplett die Durchgriffsrechte. Vor einem ungeregelten Markt und unseriösen Angeboten warnen die Verbraucherschützer auch bei diversen Coaching-Angeboten im Internet. Häufig würden Interessierte mit kostenlosen Webinaren angelockt, in denen sie dann mit Rabatt-Angeboten unter Druck gesetzt werden, möglichst unüberlegt teure Verträge abzuschließen. Auch hier werde das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Insgesamt rät Kristandt dazu, bei Käufen im Internet große Vorsicht walten zu lassen und sich bloß nicht hetzen zu lassen.