Zu Weihnachten sollen sich die Familien treffen können - aber nicht zu viele - Foto: Tevarak[/caption]
Wenngleich Weihnachten nicht das höchste Fest der Christenheit ist (das ist Ostern), kommt den Tagen Ende Dezember im mitteleuropäischen Kulturkreis doch eine herausgehobene Bedeutung als Familienfest zu. Da die Neuinfektionen mit dem Corona-Virus aber noch nicht so stark gesunken sind, dass wohl mit dem Ende des Novembers auch das Ende der harten Beschränkungen kommen wird, suchen die Ministerpräsidenten nun nach einer Lösung, die die Hoffnung auf ein Weihnachtsfest nicht gänzlich erlöschen lässt – und das Druckmittel gegenüber der Bevölkerung aufrechterhält. So äußerte sich beispielsweise Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Sonntag noch folgendermaßen: „Lieber jetzt einen längeren Lockdown als komplett über Weihnachten.“
Familienfeste mit zehn Personen
Auch wenn die meisten Beschränkungen beibehalten und einige verschärft werden sollen, heißt es im Beschlussvorschlag der Länder nun: „Die Weihnachtstage sind mit Blick auf die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen gesondert zu betrachten.“ Es wird vorgeschlagen, für einen Zeitraum vom 21. bis 27. Dezember die Personenobergrenze auf zehn Personen zu erhöhen – bei weiterhin maximal zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Ein in eckige Klammern gesetzter weiterer Vorschlag sieht eine Ausdehnung dieses Zeitraums bis zum 3. Januar vor, also über Silvester hinweg. „Mit dieser Regelung soll Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im Kreis von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein“, heißt es in dem Papier. Das Fest sei wichtig, um den „familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zu fördern. Dennoch müssten auch die Kontakte beschränkt und das Infektionsrisiko geringgehalten werden. Zu diesem Zweck wird eine „Selbstquarantäne“ nach der Familienfeier vorgeschlagen.Keine großen Gottesdienste?
Während für das familiäre Umfeld Lockerungen der Regeln angedacht werden, scheinen sich für die Kirchen zusätzliche Beschränkungen abzuzeichnen. Bislang gibt es laut Corona-Verordnung kein Verbot für das Angebot von Gottesdiensten. Aufgrund des grundgesetzlichen Schutzes der Religionsausübung war die Politik bislang äußerst zurückhaltend, was Beschränkungen für Kirchen anbelangt. Nur vereinzelt kam und kommt es zu Selbstbeschränkungen der Glaubensgemeinschaften, die ihre Pläne zurückfahren. Im Beschlussvorschlag der Länder heißt es nun, man werde „das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden.“ Das klingt wie eine Absage an Gottesdienste in Fußballstadien, die bereits von einzelnen Pastoren geplant werden. Ob es auch für gewöhnliche Gottesdienste, die derzeit bereits nur unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt sind, aufgrund des erhöhten Andrangs an Heiligabend zu weiteren rechtlichen Beschränkungen kommt, bleibt abzuwarten.
Derweil gibt es auch den Impuls, den diesjährigen Beschränkungen bei der Ausgestaltung des Weihnachtsfestes etwas Positives abzutrotzen. Die hannöversche Regionalbischöfin Petra Bahr schlug über den Kurznachrichtendienst Twitter beispielsweise vor, über den Sinn des Festes neu nachzudenken. Im vergangenen Jahr sei Twitter voll gewesen mit Leuten, „die Weihnachten voller Erwartungszwänge fürchteten“. „Vielleicht wird es dann nicht nur schwerer, sondern auch leichter, bedeutsamer, friedlicher, tröstlicher“, schrieb die Theologin.

