
Familienfeste mit zehn Personen
Auch wenn die meisten Beschränkungen beibehalten und einige verschärft werden sollen, heißt es im Beschlussvorschlag der Länder nun: „Die Weihnachtstage sind mit Blick auf die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen gesondert zu betrachten.“ Es wird vorgeschlagen, für einen Zeitraum vom 21. bis 27. Dezember die Personenobergrenze auf zehn Personen zu erhöhen – bei weiterhin maximal zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Ein in eckige Klammern gesetzter weiterer Vorschlag sieht eine Ausdehnung dieses Zeitraums bis zum 3. Januar vor, also über Silvester hinweg. „Mit dieser Regelung soll Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im Kreis von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein“, heißt es in dem Papier. Das Fest sei wichtig, um den „familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zu fördern. Dennoch müssten auch die Kontakte beschränkt und das Infektionsrisiko geringgehalten werden. Zu diesem Zweck wird eine „Selbstquarantäne“ nach der Familienfeier vorgeschlagen.Keine großen Gottesdienste?
Während für das familiäre Umfeld Lockerungen der Regeln angedacht werden, scheinen sich für die Kirchen zusätzliche Beschränkungen abzuzeichnen. Bislang gibt es laut Corona-Verordnung kein Verbot für das Angebot von Gottesdiensten. Aufgrund des grundgesetzlichen Schutzes der Religionsausübung war die Politik bislang äußerst zurückhaltend, was Beschränkungen für Kirchen anbelangt. Nur vereinzelt kam und kommt es zu Selbstbeschränkungen der Glaubensgemeinschaften, die ihre Pläne zurückfahren. Im Beschlussvorschlag der Länder heißt es nun, man werde „das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden.“ Das klingt wie eine Absage an Gottesdienste in Fußballstadien, die bereits von einzelnen Pastoren geplant werden. Ob es auch für gewöhnliche Gottesdienste, die derzeit bereits nur unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt sind, aufgrund des erhöhten Andrangs an Heiligabend zu weiteren rechtlichen Beschränkungen kommt, bleibt abzuwarten.