18. Okt. 2023 · Wirtschaft

Wer kann die Landeswohnungsgesellschaft leiten?

Olaf Lies, Wirtschaftsminister, bereitet sich auf eine Kabinettsentscheidung vor, die demnächst fallen soll. Es geht um die Leitung der geplanten neuen „Landeswohnungsgesellschaft“, die vom Land selbst mit den Buchstaben LWGN abgekürzt wird. Die Ausschreibung, die vom Land geschaltet wurde, endete am 11. September.

„Wir sind in Auswahlgesprächen“, sagte Lies kürzlich im Landtag. Die in der Ausschreibung genannten Anforderungen sind nun recht aufschlussreich. Der Geschäftsführer der LWGN soll „ein schlagkräftiges Team aufbauen“, die Organisationsstruktur entwickeln und strategische Geschäftsfelder entwickeln, Kontakt zur Wohnungswirtschaft, zu Gemeinden und Verbänden pflegen. Die LWGN solle „vorrangig die Wohnraumförderprogramme des Landes nutzen, daneben auch freifinanzierte Wohnungen am Markt anbieten“.

Der gesuchte Geschäftsführer soll über ein abgeschlossenes Studium verfügen, „beispielsweise des Bauingenieurwesens, der Architektur, des Immobilienmanagements oder eine vergleichbare Qualifikation“. Er solle „mehrjährige einschlägige Führungserfahrung in der Immobilienwirtschaft“ haben, außerdem „ein umfangreiches technisches Know-how, ausgeprägte betriebswirtschaftliche Kompetenz sowie gutes juristisches Verständnis“.

Verlangt werden zudem „fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung des Bau-, Planungs- und Umweltrechts, des Beihilferechts sowie in der Vergabe und Abwicklung von Planungs-, Bau- und Lieferleistungen“. Von Vorteil seien „Vorerfahrungen in der öffentlichen Verwaltung“. Der Vertrag solle zunächst befristet für drei Jahre geschlossen werden – eine Verlängerung mit einer Laufzeit von fünf Jahren werde aber angestrebt. Zum Gehalt wird in der Ausschreibung geschwiegen.

Dieser Artikel erschien am 19.10.2023 in Ausgabe #181.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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