Weitere Auftragsvergabe im Wirtschaftsministerium wurde manipuliert
Ist der Vergabeskandal im Wirtschaftsministerium um die Agentur Neoskop nur die Spitze eines Eisbergs? Das fragt die CDU-Landtagsfraktion und hat den Fall am heutigen Mittwoch in der aktuellen Stunde der Plenarsitzung. Währenddessen gibt es Hinweise darauf, dass es auch in einem anderen Fall möglicherweise ein ähnlich problematisches Vorgehen in einem Vergabeverfahren gegeben haben könnte. Dabei geht es um eine Sieben-Städte-Tour zur Elektromobilität im Frühjahr 2015.
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Das Wirtschaftsministerium hatte damals in sieben niedersächsischen Städten aktuelle Elektrofahrzeuge mehrerer Hersteller präsentiert. Das Rahmenprogramm sah darüber hinaus zum Beispiel Fahrten mit elektrischen Skateboards und E-Karts vor. In einer so genannten E-Arena gab es ein Showprogramm mit Musik und Comedy. Fragezeichen wirft jetzt die Medienkooperation mit einem Radiosender auf. Auch in diesem Fall gab es im Vorfeld, nämlich im Sommer 2014, genau bei dem Sender ein Treffen, der danach auch das Vergabeverfahren gewann. Dabei lag der Angebotspreis des Gewinners im Vergabeverfahren bei rund 14.500 Euro. Ein weiterer Anbieter wollte für den Auftrag fast 27.000 Euro haben, ein dritter Sender bot an, die Leistung kostenlos zu erbringen. Dennoch wurde auch er abgelehnt. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte dem Rundblick, das erste Treffen im Sender im Jahr 2014 könne als zulässige Markterkundung bewertet werden.
Dennoch ähnelt der gesamte Vorgang dem Fall Neoskop. Auch hier hatte es schwere Fehler im Vorfeld eines Vergabeverfahrens und Vorabsprachen mit dem späteren Sieger des Vergabeverfahrens gegeben. Im Unterschied zum Fall Neoskop hatte es in diesem Fall allerdings schriftliche Einwände aus dem für Vergaben zuständigen Referat gegeben. In einer E-Mail, die dem Politikjournal Rundblick vorliegt, wird der Entscheidungsvorschlag des Referats 01 (Büro des Ministers und der Staatssekretärin, Presse) als „aus hiesiger Sicht vergaberechtlich nicht tragbar“ bezeichnet. Die ausschlaggebende Auswahlbegründung sei „unzulässig“, weil diese weder in der Leistungsbeschreibung noch im Vertragsentwurf einfordert worden sei. Zudem gebe es in den Ausschreibungsunterlagen weitere Mängel. Kritisiert wird zudem, dass dem Anbieter im Nachhinein pauschal zugesagt werden sollte, die Kosten für Verpflegung und Unterkunft des jeweiligen Moderators zu übernehmen. Die Kritik des Vergabereferats, welches zuvor im Verfahren nicht eingebunden worden war, verhallte. Den Zuschlag erhielt, wie ursprünglich geplant, der vorgeschlagene Sender. Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es, die Angebote der Zweit- und Drittplatzierten hätten auch wegen formaler Mängel zwingend ausgeschlossen werden müssen. Das Ministerium werde das Verfahren jetzt noch einmal genau prüfen.
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Im Fall Neoskop, in dem es um eine neue Internetseite für das Standort-Marketing ging, hatte Staatssekretärin Daniela Behrens sich bereits vorab mit der Agentur aus Hannover getroffen und ausgetauscht. Diese ging daraufhin bestens informiert in das Vergabeverfahren. Neoskop gewann, obwohl mit 180.000 Euro das teuerste Angebot abgegeben wurde. Am vergangenen Freitag hatte Behrens im Wirtschaftsausschuss die Verantwortung für den Fehler übernommen und sich in aller Form entschuldigt.