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Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann (CDU), sieht Weil hingegen in der Pflicht, die Änderung der Zuständigkeiten bei der im Sommer anstehenden Grundgesetzänderung mitzutragen: „Diese Reform war Teil des Kompromisses zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen. Wenn die damit nötig werdende Änderung des Grundgesetzes scheitert, zerbricht die Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern insgesamt“, erklärte Ferlemann im Gespräch mit dem Rundblick. Er fügte hinzu: „Herr Weil hat in der Konferenz der Ministerpräsidenten 2016 der Änderung zugestimmt. Nun muss er sich, wenn es um die formale Umsetzung geht, auch daran halten.“
https://soundcloud.com/user-385595761/weil-zu-autobahn-planen-des-bundes-die-rechnung-wird-nicht-aufgehen
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte im Oktober 2016 über das Thema beraten, Niedersachsen brachte seine Skepsis gegenüber der Reform der Landesstraßenverwaltung in einer Protokollnotiz zum Ausdruck. Nötig wird nun eine Änderung des Grundgesetzes, mit der sowohl die Kernpunkte der künftigen Bund-Länder-Finanzverteilung als auch die neuen Zuständigkeiten bei der Straßenbauverwaltung festgelegt werden. Bisher ist es so, dass die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau mit ihren 3200 Mitarbeitern in der Obhut des Landes die Autobahnen und Bundesstraßen im Auftrag des Bundes baut, also auch nach dessen Maßgabe. Künftig will der Bund den Teil für die Autobahnen in eigener Hoheit betreuen, dafür müsste etwa ein Drittel der Beschäftigten der Landesbehörde in die neue „Infrastrukturgesellschaft“ des Bundes überwechseln. Im Landtag herrscht fraktionsübergreifend Einigkeit, dass die bisherige Arbeit der Landesbehörde gut funktioniert und die Reform eigentlich nicht nötig wäre.
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Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil im Facebook Live-Interview beim Rundblick - Foto: Jakob Brüning[/caption]
Weil sagte gestern beim Rundblick-Redaktionsbesuch, die neue „Infrastrukturgesellschaft“ des Bundes sei ein „falscher Schritt“, denn die Lebenserfahrung sage ihm, dass „es nicht besser wird, wenn man zwei Behörden schafft“. Der höhere Koordinierungsaufwand werde schon deutlich, wenn man bedenke, dass künftig die Bundesbehörde für die Autobahn zuständig sei und von der Autobahnabfahrt an die Landesbehörde. Man werde jetzt massiv mit den anderen Ländern dafür, dass der Bund einen Bestandsschutz für die Arbeitsplätze sicherstelle und die tarifliche Absicherung gewährleiste. Es dürfe nicht sein, dass Mitarbeiter „von Verden nach Hintertupfingen“ versetzt werden. Die Erwartung des Bundes, mit einer eigenen Autobahngesellschaft schneller planen und bauen zu können, teilt Weil nicht: „Die Restriktionen lagen bisher an fehlendem Geld, am Fachkräftemangel und auf aufwendigen Planungsrecht.“
Ferlemann widerspricht dieser Einschätzung: „Dass in vielen Ländern die Autobahnbauten nicht vorankommen, liegt an fehlenden Planungskapazitäten. Da soll der Bund nachhelfen – und das wird dann auch den niedersächsischen Projekten helfen.“ Den Widerstand Niedersachsens gegen die geplante Grundgesetzänderung und das Gründungsgesetz für die neue Autobahngesellschaft versteht der Berliner Verkehrs-Staatssekretär nicht: „Wir haben klar erklärt, dass es keine Privatisierung der Autobahnen gibt. Aber es herrscht in Hannover ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Bund in dieser Frage.“ Dabei, so meint Ferlemann, hat sich die Landesregierung bisher nicht mit Ruhm bekleckert, da sie etwa einer Verkehrsplanungsbeschleunigung im Bundesrat nicht zustimmte: „Niedersachsen sollte sich in der Frage zurückhalten, denn das Land wird großer Profiteur der Neuregelung bei den Autobahnen sein. Zu einem Kompromiss zwischen Bund und Ländern in diesem Streit trägt die Landesregierung bisher allerdings nicht bei.“


