Nicht immer spannend: Debatten im niedersächsischen Landtag - Foto: MB.[/caption]
Bisher ist Praxis, dass die Fraktionen manchmal 30 oder mehr Fragen einreichen. Besprochen wird dann meistens nur ein Bruchteil davon. Vor Jahren schaffte man bis zu vier oder fünf Fragen, heute ist es meistens nur eine, nämlich die erste. Das liegt daran, dass jeder Landtagsabgeordnete bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann – und die Regierung, was die Antworten angeht, zeitlich keine Begrenzung hat. Wenn dann eine Stunde abgelaufen ist, wird die nächste Frage nicht mehr aufgerufen. Wiederholt ist es vorgekommen, auch in jüngster Zeit der Großen Koalition, dass viele Nachfragen von Mitgliedern der Regierungskoalition gestellt wurden, sodass der tiefere Sinn der Fragestunde, nämlich das Erkenntnis- und Aufklärungsinteresse des Parlaments gegenüber der Regierung, in seinem Sinn verfälscht wurde.


