
Wir sind doch sehr irritiert darüber, was angeblich in der neuen Verordnung stehen soll.
Dass auch die Gottesdienste der Kirchen hierunter fallen sollen, wird in Kirchenkreisen für „schwer vorstellbar“ gehalten. Denn es sei nicht hinnehmbar, dass ein Gottesdienst unter dem Vorbehalt einer staatlichen Genehmigung stehen soll. Die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit lasse diese Vorgabe nicht zu. „Wir sind doch sehr irritiert darüber, was angeblich in der neuen Verordnung stehen soll. Wir hatten darauf gehofft, ein klares Signal für die Möglichkeit von Outdoor-Gottesdiensten zu erhalten“, sagt Oberlandeskirchenrätin Andrea Radtke, Vertreterin der Konföderation der evangelischen Kirchen, im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.
Leider aber tauchten nach bisherigen Informationen die Kirchen in der neuen Verordnung mit keinem Wort explizit auf. Nun befürchte man, dass es vor der Bekanntgabe der neuen Verordnung am heutigen Mittwoch fast zu spät sei, die Wünsche der Kirchen dort noch zu verankern.
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Auch das Verfahren vor dem Erlass der neuen Verordnung hat Verärgerung in Kirchenkreisen ausgelöst. So hatte die Konföderation ihr Anliegen bereits am 12. September an den Leiter des Krisenstabes geschickt, nach Auskunft von Radtke aber darauf keine Antwort erhalten. Landesbischof Ralf Meister habe dann zehn Tage später bei einem regelmäßigen Treffen von Kirchenvertretern und Landesregierung an den Wunsch erinnert und darauf hingewiesen, dass in der Vorweihnachtszeit der Platz in den Kirchen wegen der Vorgaben für die Mindestabstände nicht mehr ausreicht. Was Veranstaltungen im Freien angeht, gibt es bisher eine Erlaubnis nur mit Sitzplätzen – oder die Ausnahmebestimmung für „zeitweises Stehen“.
