Nach dem mutmaßlichen Suizid des Beschuldigten, der in Stade sechs Mitarbeiter der Jugendhilfe erschossen haben soll, hat das Justizministerium jetzt dargelegt, warum die Beobachtung des Mannes in seiner Einzelzelle beendet wurde. Über das Vorgehen hätten die Verantwortlichen in der JVA Bremervörde selbst entschieden. Dabei seien sie einem standardisierten Ablauf gefolgt, versicherte ein Sprecher des Ministeriums. Am 30. Juni 2026, als der Beschuldigte in die Haftanstalt aufgenommen wurde, sei mit Hilfe eines standardisierten Interviews abgefragt worden, ob er suizidgefährdet war. Offenbar hat man diese Frage mit „ja“ beantwortet, denn er wurde in einem kameraüberwachten Haftraum ohne „gefährdende Gegenstände“ untergebracht. Eine Woche später wurde er als erste Lockerung in einen Haftraum mit Fernseher verlegt. Nach dem Bericht einer Anstaltspsychologin distanzierte er sich von Suizidimpulsen. Daraufhin wurde er nur noch abends und nachts beobachtet. Wieder eine Woche später wurde vermerkt, dass er zügig Anschluss an Mitgefangene gefunden habe. Die Kameraüberwachung wurde beendet, es gab nur noch Sichtkontrollen. Schließlich wurde am 20. Juli, dem Tag vor seinem Tod, die Beobachtung ganz aufgehoben. Diese Entscheidung der JVA-Verantwortlichen, folgerte der Sprecher, sei in Stufen erfolgt und das Ergebnis fortlaufender Beobachtung des Beschuldigten. Gegen 20 Uhr gab es eine letzte Sichtkontrolle. Am nächsten Morgen wurde der Mann stranguliert aufgefunden.
„Wir werden alles transparent und lückenlos aufklären. Wenn Anpassungen am Verfahren erforderlich sind, werden wir sie vornehmen“, versprach der Sprecher. Sowohl Justizministerin Kathrin Wahlmann als auch Ministerpräsident Olaf Lies sind derzeit im Urlaub. Sie ließen sich aber kontinuierlich über die Ermittlungen informieren und seien im Austausch miteinander, versicherten ihre Sprecher.


