Der grausame Mord, den der 45-jährige Fatih G. am 29. Juni in Stade verübt hat, hält zunehmend die Landespolitik in Atem. Viele Fragen danach, wie es zu dem Verbrechen kommen konnte, bleiben wegen der laufenden Ermittlungen bisher unbeantwortet. Eine Sprecherin des Justizministeriums erklärte, die Staatsanwaltschaft Stade arbeite mit Hochdruck an der Aufklärung der Vorgänge. Tatsache ist, dass es um einen Sorgerechtsstreit ging. Das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge hatte entschieden, das kleine Kind von G. und seiner Partnerin der elterlichen Sorge zu entziehen, es aber bei der Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung unterzubringen. Dies war Ende Mai geschehen. G. war mit einer Bekannten, die angeblich die „Patentante“ des kleinen Kindes ist, am 29. Juni nach Stade gefahren, um dort mit Mitarbeitern des Jugendamtes ein „Hilfeplangespräch“ zu führen. In das Gebäude ging G. ohne seine Begleiterin, er zog dort offenbar die Pistole und tötete sechs Mitarbeiter des Jugendamtes und der Mutter-Kind-Einrichtung.
Nun hat die „Bild“-Zeitung erfahren, dass der 1981 in Goslar geborene G. in der Türkei wegen eines schweren Sexualdelikts und des Verdachts auf sexuellen Missbrauch seiner Tochter (aus einer früheren Beziehung) von der Justiz verfolgt wurde. Er sei aus dem Gefängnis ausgebrochen und flüchtig, kam dann offenbar nach Deutschland. Ende April dieses Jahres wurde das fünf Wochen alte Baby von G. und seiner Lebensgefährtin ins Krankenhaus gebracht, es bestand der Verdacht auf ein Schütteltrauma. Mit den Ärzten stritt G. über die Behandlung, die Ärzte sollen ihn als aggressiv wahrgenommen und angezeigt haben. Nach der Entlassung des Babys aus der Klinik ordnete das Jugendamt an, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen, das Amtsgericht Neustadt entschied dann die Unterbringung in der Einrichtung in Stade. Brisant ist das Wirken einer 65-jährigen Frau,
Diese Beraterin hatte drei Tage vor dem Mord ein längeres Schreiben aufgesetzt und an mehrere Redaktionen geschickt. Darin beteuerte sie die Unschuld des Vaters und späteren Täters. Der von Ärzten geäußerte Vorwurf, G. habe das Kind geschüttelt und verletzt, treffe nicht zu. Nach dieser Darstellung sind G., seine Partnerin und das Kind Opfer falscher Angaben von Ärzten und Jugendamt geworden. Angeblich wusste die Beraterin am 29. Juni nicht, was G. plante. Sie soll, nachdem der Mörder das Mutter-Kind-Haus verlassen hatte, von ihm mit der Waffe bedroht und zur Flucht aufgefordert worden sein – was sie dann auch tat, bis die Polizei den Wagen stoppte. Die Beraterin kommt aus Bremen und ist, wie am Donnerstagabend bekannt wurde, die Schwiegermutter des Delmenhorster SPD-Landtagsabgeordneten Deniz Kurku. Er ist ehrenamtlich zugleich Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe in der niedersächsischen Landesregierung. Kurku teilte über einen Rechtsanwalt öffentlich mit, dass das Verwandtschaftsverhältnis besteht. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Politze gab eine Ehrenerklärung zugunsten von Kurku ab. Der Abgeordnete stehe in keinem Zusammenhang mit der Tat – und er habe deutlich gemacht, dass er keinerlei Kenntnis davon hatte. Aus der familiären Bindung erwachse weder eine politische noch persönliche Verantwortung für das Handeln anderer.
Die Rolle der Schwiegermutter von Kurku aber zeigte ein Verhalten, das Fragen


