Die Verständigung zwischen den künftigen Trägern der Nord/LB, die Dividendenausschüttung zu bremsen, erschwert eher das EU-Prüfverfahren.
Wie man es also dreht und wendet – die Verständigung zwischen den künftigen Trägern der Nord/LB, die Dividendenausschüttung zu bremsen, erschwert eher das EU-Prüfverfahren. Die Entscheidung dort war eigentlich für Ende Juni erwartet worden, nun zieht sie sich immer länger hin. Nun wird schon die Frage aufgeworfen, ob womöglich verschiedene Interessen bei den Akteuren eine Rolle für die jüngste Verschärfung der Lage spielen. Zugespitzt ausgedrückt: Es herrschen Zweifel, ob wirklich alle im Kreis der Sparkassen das neue Nord/LB-Modell befürworten und anstreben. Tatsache ist: Zu der Verständigung über die gedämpfte Ausschüttung hat die Bankenaufsicht Bafin die Eigentümer gedrängt. Sollte es womöglich in Kreisen des DSGV Kräfte geben, die – entgegen ihrer offiziellen Linie - auf ein Scheitern des neuen Nord/LB-Konzeptes setzen? In südlichen Bundesländern und bei anderen Landesbanken wird sicher nicht mit Freude gesehen, dass der Konkurrent Nord/LB im Norden nun aufgepäppelt werden soll – und das noch mit mehr als einer Milliarde Euro aus der Sparkassen-Finanzgruppe.
Wenn am Ende Brüssel den Daumen senken sollte und die Nord/LB-Rettung misslingt, könnte das vielleicht für die gesamte deutsche Sparkassenfamilie weniger dramatische Folgen haben als bisher immer beschrieben wird. In diesem Fall wären die bisherigen Eigentümer gefordert, also das Land Niedersachsen, das Land Sachsen-Anhalt und die Sparkassenverbände aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Umstritten ist, welche Lasten im Fall der „Abwicklung“ der Nord/LB entstünden. Sicher geht es um die noch verbliebenen „faulen“ Schiffskredite, die die Bank einst in die Schieflage gebracht haben. Auch Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter dürften nicht unerheblich sein. Die Braunschweiger Landessparkasse würde man dann wohl sicher aus der „Konkursmasse“ herausschneiden und verselbständigen. Dramatisch wäre wohl, dass in diesem Fall die Chance, möglichst viele Mitarbeiter vor Entlassungen zu bewahren, nicht eingehalten werden könnte. Die Hauptlast für diese Abwicklung läge mit Sicherheit bei den Niedersachsen. (kw)