Streit in Hameln-Pyrmont
Die Wahl zum neuen Landrat in Hameln-Pyrmont war am 8. März, als von Corona zwar schon die Rede war, noch kaum jemand aber mit der Krise rechnete. Die Stichwahl zwischen den bestplatzierten Dirk Adomat (SPD) und Torsten Schulte (Grüne) sollte eigentlich zwei Wochen später sein, doch inzwischen kamen die Corona-Beschränkungen. So verständigten sich die Hamelner Kreisverwaltung und das Innenministerium darauf, die Stichwahl als verpflichtende Briefwahl abzuhalten. Als Sieger stand danach Adomat mit 51,1 Prozent fest, die Wahlbeteiligung lag bei 45,7 Prozent. Gegen diese Abläufe haben zwei Bürger des Kreises Einspruch eingelegt, über den der Kreistag nun kommenden Dienstag befinden soll. Die Bürger erklären, zum einen gebe das Bundes-Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit zu einer zwangsweisen Briefwahl nicht vor, allenfalls das Verschieben der Stichwahl oder der Abbruch des Wahlverfahrens seien möglich gewesen. Außerdem weisen die Bürger darauf hin, dass eine Zwangs-Briefwahl gefährlich sei, denn sie könne leicht manipuliert werden, wenn etwa Nachbarn oder Verwandte die Stimmzettel ausfüllen oder den Wähler beim Wahlvorgang massiv beeinflussen. [caption id="attachment_45411" align="alignnone" width="780"]
Debatte um Auszählverfahren
Unabhängig vom Hamelner Fall wird hinter den Kulissen der rot-schwarzen Regierungskoalition im Landtag derzeit heftig über das Kommunalwahlrecht gerungen. Zum einen geht es um den Kommunalwahltermin, der möglichst gekoppelt werden soll mit dem – noch nicht feststehenden – Bundestagswahltermin. Es heißt, Bundestagswahlen könnten wohl am 19. oder 26. September 2021 sein. Die SPD möchte gern, dass am Tag der Bundestagswahl die Stichwahlen sind, die gemeinhin zwei Wochen nach der Kommunalwahl sein werden.Lesen Sie auch: Zehn Fraktionen und mehr: Wie Vielfalt die kommunale Arbeit erschwert
Wenn das so käme, müssten die Kommunalwahlen am 5. oder 12. September 2021 sein. Die CDU hätte es lieber, die Bundestagswahlen mit den Kommunalwahlen zu verknüpfen (dann könne ein Bundes-Rückenwind der CDU in den Kommunen helfen). Wenn es so sein sollte, müssten die Stichwahlen am 3. oder 10. Oktober 2021 sein. Parallel diskutiert die Koalition auch noch, ob im Vorfeld der Kommunalwahl die Rechtsvorschriften angepasst werden sollen. Bisher gilt für die Ermittlung der kommunalen Mandate das Auszählverfahren nach der Methode von Hare/Niemeyer.
