Der Präsident des niedersächsischen Waldbesitzerverbandes, Philip von Oldershausen, warnt vor einer Finanzierungslücke bei der Wiederaufforstung in den kommenden Monaten. Aufgrund einer Umstellung der Förderpolitik auf Bundesebene fehle den Forstwirten sowohl jetzt im Herbst als auch im kommenden Frühjahr die dringend benötigte finanzielle Unterstützung für das Pflanzen neuer Baumkulturen, erklärt er im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.

Bislang erhielten die Forstbetriebe Gelder aus dem Fördertopf „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), der zu 60 Prozent vom Bund und 40 Prozent vom Land finanziert wird. Diese Gelder abzurufen, ist für die Betriebe derweil nie einfach gewesen. „Auch wenn das Geld bereitsteht, kann es in diesem Jahr nicht abgerufen werden“, erläutert von Oldershausen. Das liege daran, dass die Forstwirte mit den Maßnahmen meist im Herbst beginnen, diese aber bis Jahresende kaum abschließen und damit auch nicht abrechnen können. „Die Prozesse sind langwierig.“ Das Ende des Kalenderjahres stellt aber auch den Kassenschluss dar, die Mittel konnten dieses Jahr wegen der finanziellen Umstellung leider nicht übertragen werden. In der Vergangenheit haben Bund und Land in solchen Fällen allerdings Zusagen gemacht, die den Jahreswechsel überdauerten.
In diesem Jahr stelle sich das allerdings anders dar, so der Waldbesitzer-Präsident. Weil die Bundesregierung nämlich die Förderung der Wiederaufforstung von der GAK, die zum Etat des Bundeslandwirtschaftsministeriums gehört, zunächst zum „Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz“ (ANK) des Bundesumweltministeriums verschoben hatte, tat sich eine Lücke in der GAK-Finanzierung auf – eine Verpflichtungsermächtigung werde es deshalb wohl nicht geben, hieß es. In Berlin hat nun der für Forstwirtschaft zuständige Abteilungsleiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums erklärt, dass die GAK künftig vollständig über den Klima- und Transformations-Fonds (KTF) des Bundes finanziert werden soll. Damit sei Planungssicherheit für die Länder gegeben, die sodann ihre Landeshaushalte mit entsprechenden Finanzmitteln ausstatten sollten, um das bisherige Fördervolumen weiterhin für waldbauliche Maßnahmen und Investitionen bereitstellen zu können.
Niedersachsens Waldbesitzer-Präsident betont vor diesem Hintergrund, wie wichtig es sei, dass die Landesregierung schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür schafft, dass mit Jahreswende 2023 auf 2024 Anträge zur waldbaulichen Förderung für Pflanzmaßnahmen im Frühjahr 2024 gestellt werden können. Nun müssten aber die Länder wieder nachsteuern, um eine entsprechende Co-Finanzierung sicherzustellen. Andernfalls sei „anzunehmen, dass von Herbst bis April 2024 keine waldbaulichen Fördermaßnahmen umgesetzt werden können, weil die Grundlagen nicht zur Verfügung stehen“. Der Präsident des Waldbesitzerverbandes appelliert nun an die Landesregierung und bezeichnet sein Werben als Hilferuf: „Es muss eine Lösung gefunden werden, damit im Frühjahr wieder Bäume gepflanzt werden können.“ Die Menschen wollten aufforsten, sagt er und regt an, dass das Land eine Förderzusage oder eine Bürgschaft für eine Haushaltsreserve aussprechen könnte. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss vom Land finanziell und rechtlich abgesichert werden. „Das wäre ein politisch wahnsinnig wertvolles Signal.“

Beim Waldbesitzerverband blickt man zudem skeptisch auf die künftige Finanzierung der Beratung der Forstbetriebe. Aufgrund wettbewerbs-, kartell- und vergaberechtlicher Bestimmungen sei die Landesregierung dabei, die forstliche Beratung neu zu organisieren, erörterte von Oldershausen. Noch seien die inhaltlichen Details der europaweiten Ausschreibung nicht bekannt, die die Landesregierung vorsieht.
„Die Gefahr ist groß, dass die kontinuierliche und andauernde forstliche Begleitung stark gestört wird durch Ausschreibungen im Vier-Jahrestakt“, sagte von Oldershausen dem Politikjournal Rundblick. Standörtliche Besonderheiten, Kontinuität und Wissen über die Beschaffenheit des Bodens seien aber nicht nur bei der Mammutaufgabe der Wiederaufforstung entscheidend. „Die Politik muss ebenfalls heute schon Sorge dafür tragen, dass in 2024 ausreichend Mittel als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025 eingestellt werden, damit sich die Problematik der ausgefallenen Herbstpflanzung aus diesem Jahr nicht wiederholt“, mahnt von Oldershausen die Landesregierung an.