
Es droht für uns mehr Bürokratie und ein höherer Kostenaufwand. Das muss nicht sein.
Im Landtag war das Waffenrecht am Donnerstag Thema. Die Grünen hatten das Thema auf die Tageordnung gesetzt, allerdings nur mit Bezug zum Terrorismus und zu der Forderung, Menschen mit ablehnendem Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung keinen Waffenbesitz zu erlauben. Schon Ende 2012 hatte die damalige CDU/FDP-geführte Landesregierung gefordert, dass die kommunalen Waffenbehörden bei der Zuverlässigkeitsprüfung für Waffenbesitzer auch eine Anfrage an den Verfassungsschutz richten muss. Vorschrift ist das bislang nicht.
Wie Innenminister Boris Pistorius (SPD) gestern im Landtag sagte, ist die Initiative 2018 noch einmal erneuert worden, es habe sogar eine Mehrheit im Bundesrat gegeben. Erst vergangenen Freitag aber habe Seehofer angekündigt, diesen Schritt auch in das Gesetz zu schreiben. Pistorius will noch weiter gehen und erreichen, dass schon die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation Grund genug sein soll, den Waffenbesitz zu verweigern. Uwe Schünemann (CDU), Deniz Kurku (SPD), Helge Limburg (Grüne) und Marco Genthe (FDP) stimmten zu. In unterschiedlichen Nuancen erklärten sie: „Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten.“
Sportschützen erbost über komplizierte Nachweispflichten
Wie Rott und Ahlborn vom Niedersächsischen Sportschützenverband versichern, hat ihre Organisation, die landesweit 165.000 Sportschützen vertritt, nichts gegen die Überprüfung der Verfassungstreue von Menschen, die Waffen kaufen wollen oder besitzen. Es sei aber schon so, dass die eigentliche Gefahr nicht von Sportschützen ausgehe, die ihre Waffen unsachgemäß lagern, sondern vom wachsenden illegalen Waffenhandel im Internet. Der Täter in Halle hatte sich seine Waffe in Hartplastik-Teilen auf einem 3D-Drucker „ausgedruckt“ und zusammengesetzt, er benötigte also nicht einmal einen Zwischenhändler.