In einer gemeinsamen Initiative haben drei Bundespolitiker von SPD, Grünen und FDP einen aufsehenerregenden Vorschlag für eine Wahlrechtsreform unterbreitet. Mit einer radikalen Neuregelung soll erreicht werden, dass die maximale Zahl von Bundestagsabgeordneten bei 598 bleibt. Gegenwärtig hat das Parlament so viele Überhang- und Ausgleichsmandate, dass Deutschland über 736 Volksvertreter im Bundestag verfügt. Schon in der vergangenen Wahlperiode war den Fraktionen die Gefahr einer „Aufblähung“ des Parlaments bewusst, doch zu wirkungsvollen Schritten dagegen konnte man sich nicht durchringen.

Kern der jetzt gestarteten Initiative ist es, auf den Mechanismus der Überhangmandate ganz zu verzichten. Das bedeutet dann aber, dass nicht jeder Politiker, der über die Erststimme bisher sein Wahlkreismandat gewonnen hat, künftig über den Einzug ins Parlament sicher sein könnte. Erststimmenerfolge einer Partei sollen nur so lange ziehen, bis das Reservoir an Mandaten laut Zweitstimmenergebnis erschöpft ist. Autoren des Vorschlags sind die Abgeordneten Sebastian Hartmann (SPD, Nordrhein-Westfalen), Till Steffen (Grüne, Hessen) und Konstantin Kuhle aus Göttingen, der Generalsekretär der niedersächsischen FDP.
Zum Verständnis hier zunächst das geltende Recht: Für die Stärke der Fraktionen im Bundestag ist das Verhältnis der Stimmen nach den Zweitstimmen maßgeblich. Daneben gilt bisher aber die Regel, dass jeder Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat, ein Mandat gewonnen hat. Hat nun eine Partei in einem Bundesland mehr Mandate über die Erststimmen, als ihr laut Zweitstimmen an Mandaten zusteht, so gelten die überschüssigen Direktmandate als „Überhangmandate“. Sie werden über die Listenmandate in anderen Ländern ausgeglichen.
Wenn das an Grenzen stößt, gibt es zusätzliche Ausgleichsmandate, die über die Listen der Parteien nachrücken. Die Überhangmandate der CSU in Bayern etwa sind nur über Ausgleichsmandate abzugelten, da die CSU in anderen Ländern nicht antritt und dort keine Verrechnungsmöglichkeit etwa mit der CDU besteht. Dieser Effekt von Überhang- und Ausgleichsmandaten führt dann zum Anwachsen der Bundestagsgröße. Das ist immer dann der Fall, wenn die stärkste Partei in einem Land zwar alle oder fast alle Wahlkreise holt, aber landesweit nur bei rund 30 Prozent bleibt und laut Zweitstimmenresultat damit gar nicht so dominant ist wie es laut Wahlkreisergebnissen den Anschein hat.
Hartmann, Kuhle und Steffen wollen nun an der Erst- und Zweitstimme festhalten, aber das Verfahren ändern: In einem Bundesland sollen nur so viele Wahlkreissieger ein Bundestagsmandat erhalten, wie die jeweilige Partei laut Zweitstimmenergebnis Ansprüche auf Mandate hat. Hat die Partei A 22 Wahlkreise direkt gewonnen, aber laut Zweitstimmen nur 20 Mandate in dem Bundesland, so würden die zwei Wahlkreissieger von A mit den vergleichsweise schlechtesten Stimmergebnissen leer ausgehen.
Damit diese beiden Wahlkreise trotzdem im Bundestag repräsentiert werden können, schlagen die Abgeordneten noch eine dritte Stimmabgabe auf einem zweiten Stimmzettel vor, die sogenannte „Ersatzstimme“. Dort soll jeder Wähler angeben, von wem er seinen Wahlkreis vertreten sehen will, sollte es nicht derjenige sein, den er mit der Erststimme gewählt hat. Entsprechend würde derjenige, der die meisten „Ersatzstimmen“ bekommen hat, das Mandat gewinnen. Auch dies wäre natürlich nur möglich, wenn nicht auch diese Partei schon mehr Direktmandate hätte als ihr nach Zweitstimmenergebnis zustehen.
Das Ziel der Ampel-Politiker, die mit diesem Modell vorpreschen, soll eine Belebung der Debatte sein. Nun heißt es aber aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass gegen die Idee von Hartmann, Kuhle und Steffen rechtliche Bedenken bestünden. Der gleiche Erfolgswert jeder Erststimme wäre gefährdet, wenn ein Wahlkreisbewerber nur deshalb nicht in den Bundestag kommt, weil sein Ergebnis aus Rücksicht auf das Zweitstimmenresultat nicht ausreichend gut ist. Die Gleichheit der Wahl könnte verletzt werden, denn es wäre nicht ausgeschlossen, dass bestimmte Wahlkreise gar nicht mehr im Bundestag vertreten sind – da Wahlkreissieger und Sieger der Ersatzstimmenwahl beide zu Parteien gehören, die bereits zu viele Direktmandate in einem Land gewonnen haben. Problematisch wäre es auch für Direktkandidaten, die nicht zugleich mit einer Partei für die Zweitstimme antreten, sie kommen in diesem Modell gar nicht vor.


