12. Feb. 2016 · 
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Vom „Gürteltier“ zur elektronischen Akte

(rb) Hannover. Spätestens im Dezember 2025 werden in Niedersachsens Justiz die „Gürteltiere“ – Akten mit so vielen Einzelpapierbänden, dass sie durch Gürtel zusammengehalten werden müssen – endgültig verschwunden und durch die „eAkte“ abgelöst sein. Das haben Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und der für den elektronischen Rechtsverkehr zuständige Referatsleiter in ihrem Ressort, Alexander Wiemerslage, jetzt vor Journalisten angekündigt. Bereits heute sind sämtliche Arbeitsplätze mit moderner Informationstechnik ausgestattet, aktuell gibt es rund 16 000 Bildschirmarbeitsplätze in der niedersächsischen Justiz. Der fakultative elektronische Rechtsverkehr ist in den vergangenen Jahren schon schrittweise eröffnet worden: Die gesamte Fachgerichtsbarkeit ist elektronisch erreichbar und nutzt den elektronischen Rechtsverkehr. Auch in Registersachen und Insolvenzverfahren ist dies seit längerem der Fall. In den kommenden Jahren sollen nun die gesamten Geschäftsprozesse Stück für Stück auf elektronische Arbeitsweise umgestellt werden. Seit September 2014 wird unter dem Titel „eJuNi“ (elektronische Justiz Niedersachsen) an der Koordinierung und Einführung der nahezu vollständigen Digitalisierung gewerkelt. Dabei wirken u.a. 60 Praxisfachleute aus Staatsanwaltschaften und Gerichten mit. Nach der derzeitigen Planung beginnt die Einführungsphase am 1. Januar 2017. Am Ende des Jahres soll der freiwillige elektronische Rechtsverkehr für alle Gerichte möglich sein. Mit Beginn des Jahres 2020 müssen die Fachgerichte ihre Geschäftsprozesse digitalisieren. Ab 2021 sollen die übrigen Gerichte mit dem verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr beginnen. Spätestens am 1. Januar 2023 wird die rechtsverbindliche „eAkte“ an den Fachgerichten eingeführt, an den übrigen Gerichten zum 1. Januar 2025. Die elektronische Akte soll die Justiz fit für die Zukunft machen. Nicht nur die Bürger/innen, sondern auch die Wirtschaft sowie professionelle Justiznutzer wie Anwälte und Notare würden von neuen Dienstleistungen und durchgängig elektronischen Geschäftsprozessen profitieren, verspricht die Justizministerin. Zudem sollen die Arbeitsplätze in der Justiz attraktiver werden: einfacher zu handhaben, mobiler, familienfreundlicher und barrierefrei. Die elektronische Justiz sei kein Einsparprogramm, sondern werde einen Mehrwert für alle Beteiligten mit sich bringen. Die Bürger/innen könnten, müssten aber nicht die Vorzüge der digitalen Justiz nutzen, betonte Niewisch-Lennartz. Es gebe auch keine Kostensteigerungen durch den elektronischen Rechtsverkehr, etwa durch höhere Gerichtskosten oder Rechtsanwaltsgebühren.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #30.
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