Na, endlich! Niedersachsen hat das Messerproblem im öffentlichen Nahverkehr gelöst. Ab heute (1. April) greift das landesweite Verbot für das „zugriffsbereite Führen“ von Waffen und Messern im ÖPNV – und das ist kein Aprilscherz. Die neue Maßeinheit für niedersächsische Sicherheit lautet ab sofort: „mehr als drei Handgriffe“. Wer sein Taschenmesser so verstaut, dass er beim Auspacken kurz über seine Lebensentscheidungen nachdenkt, ist auf der sicheren Seite. Wer weniger als vier Arbeitsschritte benötigt, um seine Stich- oder Hiebwaffe einsatzbereit zu machen, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Kampfbereite Feinschmecker sind von der Regelung nicht betroffen. Wer im Zug Obst schälen oder Lebensmittel schneiden will, darf das weiterhin machen. Die Zubereitung von Speisen in der Öffentlichkeit ist offenbar ein unveräußerliches Menschenrecht, das man auch im Nahverkehr nicht einschränken darf. Schließlich würde man das Messer hier zu einem „allgemein anerkannten Zweck“ verwenden. Trotz eines umfangreichen FAQ-Katalogs bleibt unklar, ob darunter auch das Aushöhlen eines Kürbisses der Sorte „Atlantic Giant“ zählt oder das Zerstückeln eines ganzen 100-Kilogramm-Käselaibs in mundgerechte Würfel.

Etwas kurios ist die Differenzierung beim Reizgas. Während Sprays zur Anwendung gegen Menschen als Waffen gelten und verboten sind, bleibt „Tierabwehrspray“ ausdrücklich erlaubt. Man darf also weiterhin mit dem Finger am Abzug durch die S-Bahn schlendern, solange die Dose korrekt beschriftet ist. Das ist beruhigend für alle Fahrgäste, die fürchten, zwischen Hannover und Lehrte auf dem Weg zur Zugtoilette von einem Wolf angefallen zu werden. Dass die menschliche Netzhaut den Unterschied zwischen einer verbotenen „Waffe“ und einem legalen „Tierabwehrprodukt“ im Ernstfall kaum zu würdigen weiß, bleibt dabei unberücksichtigt.
Und während die Behörden künftig anlasslos Taschen durchsuchen dürfen, um Teppichmesser sicherzustellen, bleibt eine andere Gefahr völlig unangetastet: die Soundbox. Musikauswahl und Lautstärke so mancher Bluetooth-Geräte erfüllen zwar für Mitreisende oft den Tatbestand der akustischen Körperverletzung, doch gegen dröhnende Bässe und schlechte Deutsch-Rap-Texte hilft die neue Verordnung leider nicht. Ob die Kriminalitätsrate durch die Jagd auf Klappmesser in Rucksäcken tatsächlich sinkt oder lediglich die Zahl der extrem langsam geschälten Äpfel steigt, wird die Zukunft zeigen.
Weniger lange müssen Sie dagegen auf die Texte der heutigen Rundblick-Ausgabe warten. Hier sind sie schon:
Kommen Sie sicher in den Mittwoch,
Ihr Christian Wilhelm Link


