26. Nov. 2021 · 
Justiz

Vertrag für Fahrradleihe Sprintrad in Hannover unwirksam: OLG Celle weist GVH zurecht

Uestra-Chefin Elke Maria van Zadel und GVH-Geschäftsführer Ulf-Birger Franz haben im Sommer die Fahrradleihe "Sprintrad" vorgestellt. Nun hat das OLG Celle das Projekt gekippt. | Fotos: Uestra, Bernd Schwabe

Ulf-Birger Franz, Verkehrsdezernent der Region Hannover und GVH-Geschäftsführer, hat vorm Oberlandesgericht (OLG) Celle eine schwere Niederlage einstecken müssen. Das OLG hat den Vertrag zum Betrieb von 1000 „Sprintrad“-Leihfahrrädern für unwirksam erklärt, weil die GVH kein reguläres Vergabeverfahren durchgeführt hatte. „Bevor ein öffentlicher Auftraggeber beispielweise Dienstleistungen in Auftrag gibt, Bauverträge schließt oder Arbeitsmittel kauft, muss er bei höherwertigeren Aufträgen ein europaweites Vergabeverfahren durchführen“, stellt OLG-Sprecher Andreas Keppler klar. Obwohl der Vertrag als Vereinbarung über „Sponsoring“ bezeichnet war, bezwecke er letztlich die Beschaffung von Dienstleistungen. „Die GVH sollte eine Vergütung dafür zahlen, dass die Fahrräder von ihren Kunden teilweise unentgeltlich genutzt werden können und sie dort werben darf“, erläutert Richter Keppler.

Gegen die Vereinbarung zwischen GVH und Fahrradanbieter Nextbike hatte die Deutsche Bahn Connect GmbH Beschwerde eingelegt. Das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn ist bereits in 70 Städten präsent. Leuchtturmprojekt ist das „StadtRad Hamburg“, das nach eigenen Angaben rund drei Millionen Fahrten pro Jahr verzeichnet. . Ähnlich erfolgreiche Angebote möchte DB Connect auch in anderen Kommunen wie in Hannover schaffen.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #214.
Christian Wilhelm Link
AutorChristian Wilhelm Link

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