Nach dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht die Ausweisung der Nitrat-belasteten „roten Gebiete“ beanstandet. Am Freitag gaben die Leipziger Richter drei Landwirten aus Bayern recht, die gegen die dortige Regelung geklagt hatten. Die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die bayerische Ausführungsverordnung genüge mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Weiter heißt es dort: „Die grundlegenden Vorgaben für die Gebietsausweisung, die den Umfang der auszuweisenden Gebiete maßgeblich beeinflussen, müssen in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden.“ Zu regeln sei explizit, welche Anforderungen an die Messstellendichte gerichtet werden, auf welche Art belastete und unbelastete Gebiete voneinander abgegrenzt werden und in welchem Maße Flächen in Randbereichen einbezogen werden. Niedersachsens Landvolk-Präsident Holger Hennies sieht seinen Kurs in dem Urteil bestätigt und fordert nun die niedersächsische Landesregierung auf, die Entscheidungen der Gerichte in Lüneburg und Leipzig zu akzeptieren. „Die beim Bundesverwaltungsgericht eingelegte Revision des Landes gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist sofort zurückzuziehen, die Landesdüngeverordnung in Niedersachsen ist damit auch unwirksam.“ In Niedersachsens Agrarministerium will man zunächst die Urteilsbegründung prüfen, geht allerdings schon jetzt davon aus, dass dieses Urteil „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch Auswirkungen auf Niedersachsen haben“ wird. „Das Urteil ist eine weitere klare Aufforderung an das Bundeslandwirtschaftsministerium endlich das Düngerecht mit höchster Priorität zu reformieren“, erklärte Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne). Nicht nur die Landwirte bräuchten Planungssicherheit, sagte sie: „Auch die Bundesländer müssen sich auf den Bund verlassen können, da sie nun einmal dafür zu sorgen haben, dass die Nitratbelastungen im Grundwasser sinken.“


