7. Sept. 2015
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Unterrichtung über Staatsgelder an die Wohlfahrtspflege

(rb) Hannover. Die umstrittene Verwendung von Mitteln aus der Glücksspielabgabe beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen in Höhe von rund 20 Millionen Euro pro Jahr beschäftigt am nächsten Mittwoch den Haushaltsausschuss des Landtags. Das Sozialministerium ist aufgefordert, den Ausschuss über die Grundlagen zu unterrichten, u.a. auch über die Vereinbarung zwischen dem Land und den Verbänden aus dem Jahr 2008, als Sozialministerin Cornelia Rundt Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes war. Der Landesrechnungshof hatte sich vor allem daran gestoßen, dass diese Mittel dafür eingesetzt worden waren, die Vergütung der Vorstände mitzufinanzieren. Der Bund der Steuerzahler, der bereits Einblick in diese Vereinbarung genommen hat, die heute noch gültig ist, wirft dem Sozialministerium vor, es habe zu stark auf Steuerungsmöglichkeiten verzichtet. Die Finanzhilfen orientierten sich nicht am Bedarf, denn den bestimmten die Verbände der Freien Wohlfahrtpflege selbst. „Eine Regierung darf keine Blankoschecks ausstellen, in denen zwar die Geldbeträge, aber nicht der konkrete Verwendungszweck genannt wird“, kritisierte der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes, Bernhard Zentgraf. Nach der Vereinbarung erhalten die großen Wohlfahrtsverbände jährlich zwischen 3,6 und 5,2 Millionen Euro aus der Staatskasse, ohne dass Kriterien zur Aufteilung oder zur Bedarfsermittlung genannt seien. Der Katalog der geförderten wohlfahrtpflegerischen Leistungen sei viel zu unbestimmt, so dass Strukturen in den Verbänden gefördert würden und nicht ausschließlich Leistungen für Hilfsbedürftige. Nur so hätten in der Vergangenheit Vorstandsgehälter aus der Landeskasse bezahlt werden können.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #161.
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